Sitzheizung?
Beiträge von GeoBroker
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War das der normale Vertrag für Haushaltsstrom, oder einer spez. für Ladestrom?
Letzteres habe ich mal angefragt, allerdings ist das die Crux beim PHEV; mit sowas um die 1 - 1,5 k kWh/a lohnt sich ein separater "Ladestromvertrag" nicht wirklich.
Was den Verkauf von kWh der heimischen PV-Anlage betrifft, da hört man von wensentlich weniger ab Januar. Aber gut, erstmal alles nur Gerüchte.
Moin,
Das war ganz normaler Haushaltsstrom. Damals bei Schwarzwald Energie.
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Dazu kommt am 1.1.2023 auch die nächste Stufe der CO2 Abgabe plus MwSt.
Ich hatte bis zum 30.6. zu Hause eine Tarif mit 19ct/kWh. Dann wurde der Vertrag gekündigt und nun bin ich (vorerst) bei 24,67ct/kWh. Ich lade noch nicht von der PV, da der Verkauf noch bis 2028 bei 47,.. ct/kWh liegt. Danach geht ich auf Eigenverbrauch.
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Aus reiner Neugierde bin ich eben auch mal bei meinem Händler vorbei gefahren. Er hatte einen blauen PHEV da stehen, wird gerade aufbereitete für den 02.07. :
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oh man, das muss wohl am Wetter liegen

Verstehe ich nicht ?
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Hallo,
im Feld G (Leermasse) 1812Kg
Feld O1 300
Feld O2 300
Feld 22 keine Angaben
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2,8t toller Wert! Hat nur überhaupt nichts mit Fahrerlaubnisklassen zu tun.
Überhaupt stimmt leider sehr wenig, das du über die Fahrerlaubnis der Klasse B schreibst...
Asche auf mein Haupt, ich habe mich vertan. Und den Beitrag geändert.
Wili sagt es gäbe einen Führerschein den man nicht mehr erwerben könne, welcher soll das sein?
Natürlich kann man alle Scheine erwerben, aber halt nicht so einfach wie vor 30Jahren.
Und wenn für den E-Niro 300 kg Anhängelast/Zuglast eingetragen sind, darf der Anhänger auch nur 300 kg wiegen, wenn er vom Niro bewegt wird. Die Stützlast wird nicht einfach dazu addiert.
1. Anhängelast (§ 42 StVZO)
Beispiel 3:zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast
höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist
also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als
die Anhängelast vorgibt.
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Hi Wili.
ich versuche das mal aufzudröseln:
Der TÜV hat ja nur die Verkehrssicherheit deines Anhängers festgestellt. An welchem Fg der hängt ist egal.
Das heisst, er hat nicht eine Freigabe für 2 Jahre an deinem NIRO gegeben, sondern 2 Jahre für den Strassenverkehr und alle geeigneten Zugfahrzeuge
Und der "Sonderfall" har dir nun 100Kg mehr Nutzlast beschert:-)
Und noch ne verständnisfrage von mir welche Fahrerlaubnis kann man heute nicht erwerben?
Die Führerscheinregeln sind ja mittlerweile fast nicht mehr zu durchschauen.
Aber die "alten" 3er (B) Klasse kannst du nur mit ner Menge Zusatzscheinen erwerben.
z. B. dürfen Fahrer der Klasse B nur noch 3,5 fahren - die 3er können 7,5to fahren
dürfen Fahrer der Klasse B nur Anhänger bis Gesamtzugegwicht 3,5 to oder mit den Zusatz der Klasse E fahren - die 3er können Anhänger bis Zuggewicht 12to fahren
etc. etc.
Das hatte Wili wahrscheinlich gemeint.
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Mit meinem E Niro darf ich den Hänger mit 160 kg Nutzlast bewegen- also Gartenabfälle zum Grünstoffhof wegbringen. ( 160 kg Nutzlast und 140 kg Eigengewicht)
Das mit dem Führerschein ist nur im Text dabei gewesen. Spielt ja auch für die Anhängerlast keine Rolle. Mein Führerschein ist ja auch "ewig" alt:-)
Na ja, nach der Rechtslage sieht das so aus:
Anhänger: Eigengewicht 140Kg
Zuglast Niro: 300kg + Stützlast 100Kg = 400Kg (da hier der Sonderfall 3 eintritt)
Macht eine Nutzlast von 260Kg