Mein E-Niro darf wie in der Überschrift auch steht insgesamt 300KG ziehen.
Mein ungebremster "Flamingo" dürfte 690 kg bewegen - bei einem Eigengewicht von 140 Kg. - also 550 Kg Nutzlast.
Mit meinem E Niro darf ich den Hänger mit 160 kg Nutzlast bewegen- also Gartenabfälle zum Grünstoffhof wegbringen. ( 160 kg Nutzlast und 140 kg Eigengewicht)
Hallo Wili,
dein Beitrag stimmt nur bedingt. Denn es gibt einen "Spezialfall". Ich habe auch den e-Niro mit AHK und einer Zuglast von 300Kg. Mein Anhänger hat eine Gesamtmasse von 400Kg. Und nun greift der Spezialfall. Ich darf genau die 400Kg an den e-Niro hängen.
In beiden Fällen gilt, dass mit dem normalen Pkw-Führerschein ohne Weiteres nicht mehr als die erwähnten 3,5 Tonnen gezogen werden dürfen. Entscheidend dafür, wie viel Ladung im Gespann mitfahren darf, sind die beiden Angaben zur Anhängelast einerseits und zum zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers andererseits. Es gibt drei Varianten:
- Anhängelast und zulässige Gesamtmasse des Anhängers sind gleich groß Beispiel: Die Anhängelast liegt bei maximal 1.300 Kilo, und auch der Anhänger (Leergewicht 150 Kilo) darf mit Ladung höchstens 1.300 Kilo wiegen. Daraus ergibt sich: Du darfst die Differenz von Anhängelast und Leergewicht, also 1.150 Kilo, zuladen.
- Die erlaubte Anhängelast ist höher als das Maximalgewicht des Anhängers Beispiel: Die Anhängelast liegt bei wiederum maximal 1.300 Kilo, aber der Anhänger (Leergewicht 150 Kilo) darf mit Ladung höchstens 1.000 Kilo wiegen. Daraus ergibt sich: Du darfst die Differenz von zulässigem Gewicht des Anhängers und seinem Leergewicht, also 850 Kilo, zuladen. Die Anhängelast des Zugfahrzeugs ist nicht ausgereizt.
- Die erlaubte Anhängelast ist niedriger als das Maximalgewicht des Anhängers Beispiel: Die Anhängelast liegt bei 750 Kilo, aber der Anhänger (Leergewicht 150 Kilo) darf mit Ladung wiederum 1.000 Kilo wiegen. Der Logik folgend, läge die maximale Zuladung bei der Differenz von zulässiger Anhängelast und dem Leergewicht des Anhängers, also bei 600 Kilo. Doch es gilt der oben angesprochene Spezialfall: Denn ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher als die Anhängelast, darf diese um die Stützlast höher liegen. Beträgt die Stützlast in unserem Beispiel, sagen wir, 50 Kilo, dann darf der Anhänger plus Ladung 800 kg wiegen.