Alles anzeigenhttps://www.bafa.de/DE/Energie…neuen_antrag_stellen.html
dann:
Häufige Fragen
Antragsverfahren
Wann und wie kann ich einen Antrag stellen?
Danke für den Link. Habe im Merkblatt Folgendes gefunden:
Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller erstzugelassen
sein. Im Fall des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis
einschließlich 23 Monaten auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate. Die Mindesthaltedauer muss
zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein.
Das heisst wohl, dass man ein halbes Jahr warten muss, kann den Antrag aber auch früher stellen. Also, so verstehe ich das. Erklärt zumindest die anscheinend widersprüchlichen Infos.