Ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht, wir sind hier ja in D und da gibt es so die eine oder andere Vorschrift ![]()
Wenn Du also mit dem Niro-eigenen Ladeziegel laden willst, hat das Teil ja einen normalen Schuko-Stecker, der in eine normale Schuko-Dose kommt.
Diese Schuko-Dose muß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen (Stromtragfähigkeit, Absicherung, Schutzmaßnahme).
Ob diese Dose mit einem RCD (Typ A) geschützt sein muß, hängt von mehreren Faktoren ab (ist aber auf alle Fälle immer zu empfehlen).
Wenn aber der Ladeziegel dran kommt, muß da zwingend ein RCD Typ B sein (entweder vor der Dose, oder im ICCB [IEC 62752]).
Die Dose (und die Zuleitung) muß einen Strom von 16 A dauerhaft tragen können. D.h. also, die Zuleitung muß mind. 3 x 2,5 mm² sein.
1,5 mm² neu zu verlegen ist seit ein paar Jahren nicht mehr zulässig (nur noch für Steuer-/Meldeleitungen u.ä.).
Den Niro mit dem Ladeziegel zu laden ist auch nur in Notfällen zulässig, ansonsten kann es im Ernstfall mächtig Streß mit u.a. der Versicherung geben.
Das sind alles so Regelungen, die nicht unbedingt jeder mag, aber so ist es nun mal halt.