1. Niro Forum
  2. Dashboard
  3. Galerie
    1. Alben
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Galerie
  • Artikel
  • Seiten
  • Listen-Einträge
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. Kia Niro Forum
  3. Niro - Motor, Getriebe & Auspuff
  4. Besonderheiten PHEV

Wallbox (PHEV)

  • Gast
  • 9. Mai 2018 um 20:40
  • e-laun
    Spekulatius für alle
    Reaktionen
    6.993
    Beiträge
    13.322
    • 13. August 2020 um 15:13
    • #151
    Zitat von Dieselsparer

    :D Schlaunase, biste Anwalt oder was.

    ich dachte, er wäre KSK?

    seit dem 27.5.2020 e-Niro Spirit 64kWh Graphit mit Leder,MY2020, hergestellt am 4.3.2020
    Go-e Charger

    vorher D- MY 2017 HEV Spirit
    Xiaomi Mi 10 Lite 5G.....PV Anlage 4,68kWp seit 10.3.2007
    pMY 64 test

  • Gerd_NL
    Profi
    Reaktionen
    670
    Beiträge
    1.054
    Bilder
    2
    Wohnort
    Eindhoven
    • 13. August 2020 um 16:18
    • #152

    Ich denke mal, dass so manche Schlaunase erst richtig schlau wird, wenn der mal die Garage abgefackelt ist und die Versicherung vor der Tür steht ...

    Gruss
    Gerd
    Kia Niro HEV, MJ2020, Dynamic Line (Land: NL), EZ: 2020-07-06, Platinum Graphite, 16" Design Felgen mit Conti AllSeasonContact XL, KIA Connect, DAB+,

    EPB, SCC, AEB, LFA, usw., usw. , AVN: 10,25", Std Gen5W

  • NiroMax
    Profi
    Reaktionen
    209
    Beiträge
    692
    • 13. August 2020 um 17:55
    • #153
    Zitat von Dieselsparer

    ... Schlaunase, biste Anwalt oder was ...

    Nein, ich nehme u.a. E-Anlagen ab (oder eben auch nicht).

    Zitat von Dieselsparer

    Wenn der Elektromeister sagt, so ist es ok, gehst Du dann vor den Europäischen Gerichtshof um feststellen zu lassen, dass er Unrecht hat?

    Der EuGH ist dafür nicht zuständig.
    Der Elektromeister kann viel erzählen. Es ist ganz klar und eindeutig geregelt, wer die Verantwortung für den Betrieb einer E-Anlage trägt (siehe zu Protokoll in #169).
    Und wenn Du eine E-Anlage betreibst, die nicht den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden anerkannten Regeln der Technik entspricht, so trägst Du als Betreiber die Verantwortung dafür.

    Zitat von Gerd_NL

    Ich denke mal, dass so manche Schlaunase erst richtig schlau wird, wenn der mal die Garage abgefackelt ist und die Versicherung vor der Tür steht ...

    Das wären "nur" die zivilrechtliche Folgen. Du kannst Dir aber fast sicher sein, daß die strafrechtlichen um einiges unangenehmer werden könnten. Und die komnmen dann immer, wohingegen die zivilrechtlichen den Klageweg voraussetzen.
    @Gerd_NL hat klar und deutlich erkannt (obwohl aus NL), daß es manche Dinge gibt, über die man einfach nicht diskutieren muß, weil sie vom Gesetzgeber nun einfach mal so gegeben sind :thumbup:

    Das kann man aber alles auch im I-Net recherchieren; Landes-, Bundes- & Europäisches Recht sind jedermann zugänglich.

    PHEV Spirit (MY 2018) Graphit metallic - alles außer AHK
    CMX 1100 T DCT (MY 2023)

    PVA 4,1 kWp + 5,7 kWh

  • Dieselsparer
    Erleuchteter
    Reaktionen
    1.851
    Beiträge
    3.343
    Bilder
    8
    Wohnort
    Wetterau
    • 13. August 2020 um 23:23
    • #154

    Also @NiroMax klar muss jede E-Anlage von einem konzessionierten Elektrohandwerksbetrieb erstellt und abgenommen werden. Nichts sonst habe ich in meinem Beitrag 168 gemeint. Diese Elektrohandwerksbetriebe (also wir reden hier über Deutschland - ja?)sind versichert und tragen für ihre Arbeit die Verantwortung. :sleeping: Du solltest Dich wirklich ein wenig mit der Praxis beschäftigen, ich will hier nicht persönlich werden.

    2018 PHEV Vision weiß, mit adaptiven Tempomat :whistling: unverschuldeter Unfall am 20.März 24 - wirtschaftlicher Totalschaden

    2024 e-niro Spirit 64kwh, Glasdach, WP, AHK, Komplettausstattung, EZ.2022

  • NiroMax
    Profi
    Reaktionen
    209
    Beiträge
    692
    • 14. August 2020 um 10:33
    • #155

    persönlich wäre aber sicher zielführender --> PN ;)

    PHEV Spirit (MY 2018) Graphit metallic - alles außer AHK
    CMX 1100 T DCT (MY 2023)

    PVA 4,1 kWp + 5,7 kWh

  • Dieselsparer
    Erleuchteter
    Reaktionen
    1.851
    Beiträge
    3.343
    Bilder
    8
    Wohnort
    Wetterau
    • 12. Dezember 2020 um 11:28
    • #156

    Heute bin ich durch das Querlesen im EV Bereich auf die Vorschrift: Meldepflicht einer Ladestation beim Netzbetreiber gestoßen.

    "Zusammengefasst regelt die NAV also das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und dem Anschlussnehmer. Beträgt die Summenbemessungsleistung weniger als 12 kVA (z.B. 11 kW), aber mehr als 3,6 kVA (also Laden ab 3,7 kW), so ist die Ladestation anmeldepflichtig gemäß der Technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100), Kapitel 4.1. Ist die Summenbemessungsleistung größer als 12 kVA (Rechenbeispiel folgt weiter unten), dann ist sie zudem genehmigungspflichtig.

    Eine Zusammenfassung der Technischen Anschlussregeln Niederspannung finden Sie hier.

    Meine Wallbox lädt mit max. 3,6 kW, somit ist sie also nicht anmeldepflichtig.

    2018 PHEV Vision weiß, mit adaptiven Tempomat :whistling: unverschuldeter Unfall am 20.März 24 - wirtschaftlicher Totalschaden

    2024 e-niro Spirit 64kwh, Glasdach, WP, AHK, Komplettausstattung, EZ.2022

  • e-laun
    Spekulatius für alle
    Reaktionen
    6.993
    Beiträge
    13.322
    • 12. Dezember 2020 um 11:36
    • #157

    eigentlich ist jede Ladeeinrichtung unter 12kVA anmeldepflichtig

    seit dem 27.5.2020 e-Niro Spirit 64kWh Graphit mit Leder,MY2020, hergestellt am 4.3.2020
    Go-e Charger

    vorher D- MY 2017 HEV Spirit
    Xiaomi Mi 10 Lite 5G.....PV Anlage 4,68kWp seit 10.3.2007
    pMY 64 test

  • Dieselsparer
    Erleuchteter
    Reaktionen
    1.851
    Beiträge
    3.343
    Bilder
    8
    Wohnort
    Wetterau
    • 12. Dezember 2020 um 14:55
    • #158
    Zitat von e-laun

    https://www.mobilityhouse.com/de_de/magazin/…-wallboxen.html

    ein Anruf ist keine nachweisbare Anmeldung

    Ich habe diese Zusammenfassung aus Deinem Link. Kommt nach Deinem "eigentlich" vielleicht noch ein "aber"? Ich dachte, man kann sich auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) verlassen.:/

    2018 PHEV Vision weiß, mit adaptiven Tempomat :whistling: unverschuldeter Unfall am 20.März 24 - wirtschaftlicher Totalschaden

    2024 e-niro Spirit 64kwh, Glasdach, WP, AHK, Komplettausstattung, EZ.2022

  • e-laun
    Spekulatius für alle
    Reaktionen
    6.993
    Beiträge
    13.322
    • 12. Dezember 2020 um 16:45
    • #159

    ja, da steht:

    § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen

    (2) ... Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen.

    Evtl hebe ich ja die Ausnahme für Anlagen unter xx kVA überlesen??

    seit dem 27.5.2020 e-Niro Spirit 64kWh Graphit mit Leder,MY2020, hergestellt am 4.3.2020
    Go-e Charger

    vorher D- MY 2017 HEV Spirit
    Xiaomi Mi 10 Lite 5G.....PV Anlage 4,68kWp seit 10.3.2007
    pMY 64 test

  • Dieselsparer
    Erleuchteter
    Reaktionen
    1.851
    Beiträge
    3.343
    Bilder
    8
    Wohnort
    Wetterau
    • 12. Dezember 2020 um 18:35
    • #160

    Ja stimmt, ich habe den falschen Link angegeben. Es war im:

    Meldepflicht für Wallboxen
    Gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen in Deutschland neue Anlagen beim zuständigen Versorger angemeldet werden.
    www.mobilityhouse.com

    Siehe "Weshalb muss ich meine Ladevorrichtung nun auch bei meinem Netzbetreiber genehmigen lassen?"

    Möglich, dass die das aus den Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100) abgeleitet haben. Andererseits ist es ja auch nur eine Anmeldepflicht, es gibt ja keinen Grund einer Ablehnung. So werde ich demnächst mal einen 16 A Verbraucher (Wallbox) anmelden. Die Antwort, ich gehe davon aus, dass ich eine bekomme, werde ich dann mal hier einstellen.

    2018 PHEV Vision weiß, mit adaptiven Tempomat :whistling: unverschuldeter Unfall am 20.März 24 - wirtschaftlicher Totalschaden

    2024 e-niro Spirit 64kwh, Glasdach, WP, AHK, Komplettausstattung, EZ.2022

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Letzte Beiträge

  1. Motorleistung Kia Niro EV SG2 im Vergleich mit dem Hyundai Kona Elektro SX2 mit 160 kW

    karatzie
    4. November 2026 um 18:50
  2. Verdrahtungsdokumentation aller Kia Niro Fahrzeuge

    karatzie
    4. November 2026 um 18:31
  3. Bremsscheiben Hinten tauschen

    currywurst
    4. November 2026 um 17:32
  4. Defekte Stoßdämpfer / Querlenker VA nach unter 24M / 30.000km [Garantiefall]

    NiroEV_2025!
    3. November 2026 um 19:50
  5. Eis und Sonnenschutz für Niro

    sholloman
    23. Oktober 2026 um 11:53

Heiße Themen

  1. Niro PHEV MJ2018 Akku Defekt, tausch nur komplett möglich

    40 Antworten
    Vor einem Jahr

Ähnliche Themen

  • Paar Fragen bezüglich des Niro Plug in

    • SK13
    • 26. Oktober 2020 um 22:18
    • Niro - Allgemeine Themen
  • Weg frei für Ladesäulen in privaten Tiefgaragen

    • gemestu
    • 18. September 2020 um 17:52
    • News, Ankuendigungen & Hinweise
  • elektrischer Zuheizer neuer Kia Niro Plugin

    • knubbel
    • 8. Juni 2019 um 19:52
    • Niro - Elektrik & Beleuchtung
  1. Forum
  2. Kia Niro Forum
  3. Niro - Motor, Getriebe & Auspuff
  4. Besonderheiten PHEV
  1. Impressum
  2. Datenschutzerklärung
Cookie Einstellungen
Community-Software: WoltLab Suite™