Im Verkehrsrecht wird mit der zulässigen Anhängelast das Gewicht angegeben, welches von einem bestimmten Zugfahrzeug gezogen werden darf. Damit gibt der Wert der Anhängelast an, wie schwer ein Anhänger überhaupt sein darf.
Während beim Führerschein ein zulässiges Gesamtgewicht von Bedeutung ist, sind bei der Beladung vom Anhänger eher die Werte vom jeweiligen PKW zur Anhängelast maßgeblich. Es werden grundsätzlich zwei Angaben unterschieden: die technisch zulässige Anhängelast von gebremsten und ungebremsten Anhängern.
Die entsprechenden Werte vom Auto zur Anhängelast können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter O.1 (technisch zulässige Anhängelast gebremst) und O.2 (technisch zulässige Anhängelast ungebremst) nachgelesen. Im alten Fahrzeugschein sind die Werte in Feld 28 und 29 abgedruckt.
Die erlaubte Anhängelast ist die Summe von Leergewicht des Anhängers plus der Zuladung. Die Stützlast zählt aber nicht zur Anhängelast, da diese von oben auf die Anhängerkupplung drückt und entsprechend nicht gezogen wird. Bei der Beladung vom Anhänger muss sie aber beachtet werden.
Um herauszufinden, wie viel Sie tatsächlich an den PKW anhängen dürfen, müssen Sie zwei wichtige Werte berücksichtigen: zulässige Anhängelast vom PKW und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers.
Nachlesbar unter: Zulässige Anhängelast: Wie viel dürfen Sie ziehen? (bussgeldkatalog.de)