Beiträge von kogie

    "Unbekannter Grund" kann viele Ursachen haben: Wackelkontakt an der Steckverbindung, Gewalteinwirkung, Stromabschaltung des Energieversorgers, Kabelbruch, letzte Rechnung nicht bezahlt, ....


    Ich denke, da wäre es zur weiteren Eingrenzung möglicher Ursachen sinnvoll, testweise ein anderes Ladekabel zu verwenden. Tritt es damit auch auf?


    Bei dem Fall mit der eigenen Wallbox würde ich zunächst nachschauen, wie die Box konfiguriert ist. Soll die auf ein Startsignal (z.B. per RFID-Chip) warten oder soll sie sofort nach Herstellung der Verbindung starten? An meiner Box kann man das einstellen und ich habe dort bewusst eingestellt, dass ich den Startvorgang mit unterschiedlichen Chips starten möchte (ein Chip für das eigene Fahrzeug und ein anderer für Fremdfahrzeuge >>> zur getrennten Verbrauchserfassung).

    Eine zentrale Frage ist zunächst mal, wer der Eigentümer dieses Stellplatzes unter freiem Himmel ist. Bist Du da im Grundbuch eingetragen oder hast Du den Platz nur auf Zeit gemietet? An einem gemieteten Stellplatz selbst Geld für eine fest installierte Wallbox zu investieren, scheidet ja wohl aus. Wenn der Vermieter das ganze Projekt plant, installiert und (zu 100%) auf Dich als Mieter umlegt, wird es recht kostspielig werden. Und Dein Einfluß auf die Auswahl des Gerätes wäre dann auch gering. Ich glaube, da würde ich die Finger weglassen. Außer es gibt noch weitere Interessenten und man könnte sich zumindest die Kosten für Elektroplanung und Stromzuleitung teilen. Ich denke, bei einem gemieteten Stellplatz kommt maximal der Weg in Betracht, den gemestu gewählt hat (siehe oben #2 und #5).


    Handelt es sich dagegen um Deinen eigenen Stellplatz, bestimmst Du selbst, welche Wallbox da hinkommt. Dann muß der Gebäude-Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft gemäß aktueller Rechtssprechung tolerieren, dass Du (auf eigene Kosten), die Leitung dorthin legen lässt oder die Arbeiten selbst in Auftrag geben.


    Ich hatte vor gut einem Jahr ernsthaftes Interesse, eine Wohnung in einer neu entstehenden Eigentumswohnanlage zu erwerben. Das Projekt war als seniorengerechte Wohnanlage beworben worden (mit behindertemgerechten Zugang, Aufzug, usw.) - auch rund 20 PKW-Stellplätze gehörten dazu. Als ich mich erkundigte, wie es denn mit Stromversorgung oder Ladestationen an diesen überdachten Stellplätzen aussieht, bekam ich eine Abfuhr. Stromanschlüsse seien nicht geplant !!! Toll, und das bei einem neu geplanten Objekt, das im Jahr 2021 bezugsfertig werden soll. Ich habe meine diesbezüglichen Pläne aufgrund der Auskunft begraben. Ich kaufe mir doch nicht für rund 300.000 € eine seniorengerechte Eigentumswohnung mit überdachtem PKW-Stellplatz, an dem der Planer leider den Stromanschluß "vergessen" hat. Solchen Architekten bzw. Elektro-Planungsbüros gehört die Zulassung entzogen.

    Für mich ergibt sich folgender Sachverhalt:

    meine 3,7 kW Ladeleistung realisiere ich mit einem Ladegerät, das ich in die CEE-Steckdose stecke, leider ohne KfW-Zuschuß, weil der Elektriker ablehnt.

    die Nutzung des KfW-Zuschusses kann man wegen der ewig langen Bearbeitungszeit in der Pfeife rauchen, also kein Zuschuß

    Hallo Gerd,


    im Prinzip fährst Du doch mit dieser Lösung beim PHEV nicht schlecht. Du kannst glücklich sein, dass es die CEE-Steckdose bereits gab, sonst hätte sich der Elektriker in der aktuellen Situation vermutlich dagegen gewehrt. Und sollte Dir die Ladeleistung künftig nicht mehr ausreichen (z.B. um später mal einen BEV zu laden), kannst Du an die Steckdose immer noch eine mobile Wallbox ranhängen, wie beispielsweise die go-eCharger-HOME+ mit 11 kW. Das Einstecken einer mobilen Wallbox kann doch nicht genehmigungspflichtig sein. Ist nur ein bisschen blöd, weil Du das Ding wegen der Diebstahlgefahr jedes Mal wieder entfernen musst. Gegen eine abschließbare Blechkiste an Deinem eigenen TG-Stellplatz könnte doch eigentlich die Hauseigentümer-Gemeinschaft auch nichts machen?


    Gruß Walter

    Und wenn er sich dann irgendwann eines besseren besinnt, kann er seinen Account sonnenschein löschen, mit einem neuen Account nochmals ganz von vorne beginnen und dort ein ordentliches Profil mit Signatur anlegen. Diese zweite Chance hat jeder. Sowas gibt es ja sogar im Finanzbereich - dort heißt das "Privatinsolvenz".

    Hallo Theo,


    ich kann leider nichts dazu sagen, ob Dein HEV 2017 die UVO-App unterstützen sollte. Aber eines fällt mir beim Lesen Deiner Zeilen ein: Es gab am 07.07.2021 den Zwang, auf die neue UVO-App umzusteigen. Ich hatte bis dahin auch noch die alte Version auf meinem Android-Smartphone installiert und sah zunächst noch keinen Bedarf, den Umstieg anzugehen. Bis dann KIA am erwähnten Tag ganz unerwartet den Zwang ausübte und eine Meldung erschien, die mich direkt in den PlayStore leitete.


    Vielleicht ist das ja bei Dir auch so, dass noch die alte UVO-App auf dem Smartphone läuft, die sich nicht mehr verbinden kann? Aber dazu können sicher andere Kollegen was sagen, ob sich die neue App mit einem HEV 2017 verbinden sollte ....


    Gruß Walter

    ..... immer wieder kaufen, auch wenn der Verbrauchsvorteil den Mehrpreis beim Kauf wohl selten reinholen wird.

    Und diese Aussage möchte ich so nicht unterschreiben. Herr Altmaier hat mir einen freundlichen Dankesbrief geschrieben und gleichzeitig den Betrag von € 4.600,- auf mein Girokonto überwiesen (BAFA-Umweltprämie und -Innovationsprämie). Wenn ich diesen Betrag vom Kaufpreis abziehe, hat mich mein PHEV nicht mehr gekostet, als ein HEV.

    Stimmt schon, dass die UVO-App "eher" für den mobilen Einsatz gedacht ist. Aber auch beim Hausgebrauch bietet sie einige Optionen, auf die ich nicht verzichten möchte, z.B.


    Ziel senden: Erleichtert die Reiseplanung über die Zielsuche in der App und den anschließenden Online-Versand der Adresse an das Navigationssystem des Fahrzeugs.


    Meine Fahrten: Bietet eine Zusammenfassung vergangener Fahrten, einschließlich Durchschnittsgeschwindigkeit, zurückgelegter Strecke und Fahrzeit.


    Ich habe sowohl auf dem Android-Smartphone meiner Frau, wie auch auf meinem eigenen die App installiert und die beiden Handys mit nur einem KIA Niro verknüpft. Bei der ersten App-Installation wurde nach Eingabe der 17-stelligen FIN (Fahrgestellnummer) sofort mit dem Auto Kontakt aufgenommen und ein Code gesandt, den ich im KFZ ablesen und am Handy bestätigen musste. Diese "2 Faktor Authentifizierung" lief aber nur beim ersten Smartphone in der Form ab, nicht mehr beim zweiten, das den Account ebenfalls nutzt. Bezüglich des Datenschutzes lässt sich natürlich darüber streiten, ob meine Ehefrau zuhause am Kopftopf sehen soll, dass ich gerade 300 km entfernt die Ladung unterbrochen habe, um noch kurz bei der Freundin vorbeizuschauen. Das Register "Karte" zeigt meiner Frau dann auch gleich an, wo die Freundin wohnt oder zumindest, wo ich geparkt habe. Es empfiehlt sich in solchen Fällen also, den Niro nicht direkt vor der Haustür der Freundin zu parken. ;)

    War ja auch nicht wirklich ernst gemeint mit diesem Passanten. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt keinen Familienangehörigen gibt, der ein Handy besitzt. Und gekoppelt wird ja immerhin nicht die für die Authentisierung verwendete Handynummer, sondern das Mobilgerät (Tablet), auf dem UVO installiert wurde und auf dem in diesem Moment die Freigabe erfolgt. Das wäre dann im Falle von hub das Tablet, in dem leider keine SIM steckt und das somit nur WLAN kann.

    Nimm doch einfach ein beliebiges Handy eines Passanten, der gerade an der Straße vorübergeht und 5 Minuten Zeit für Dich übrig hat :). Er bekommt eine SMS mit dem Code, den Du zur Authentisierung der UVO-App brauchst. Den sollte er Dir noch geben, bevor er weitergeht.