Beiträge von NiroMax

    Baustromverteiler ist immer so eine Sache, da mußt Du (oder wer auch immer) z.B. arbeitstäglich den RCD prüfen. Aber das Teil, was Du Dir da ausgesucht hast, ist kein Baustromverteiler (im Sinne der DIN/VDE 0100/105) - es sei denn, Du speist ihn mit H05/7xxx (flexibel) ein.
    5 x 4 mm² ist schon mal ein guter Ansatz. Es kommt dann noch darauf an, als was Du die "Kiste" deklarierst. Wenn es eine (Unter)-Verteilung (UV) wird (da ja mit 5 x X mm² eingespeist), dann mußt Du mit mind. 6 mm² einspeisen.

    Ansonsten hat das Teil Sicherungen mit C-Charakteristik verbaut; die brauchst Du nicht, die sind für Verbraucher mit hohem Anlaufstrom (z.B. Leuchtbänder, Motoren), für Dich reicht B vollkommen aus.

    PS: ich persönlich würde der EFK Deines Vertrauens nicht unbedingt den Begriff Kurzschlußkasper anbieten, mancher reagieren da sehr sensibel ... ;)

    lass dir ne CEE32 abgesichert mit 20 oder 24A legen.

    Nur der Ordnung halber; 24 A geht nicht, die nächste Sicherungsgröße nach 20 ist 25 A (24 gibt es einfach nicht mehr, genau wie z.B. 15, daß sind heute 25 bzw. 16 A).
    Du mußt die Absicherung aber danach wählen, was der angeschloßene Verbraucher/el. BM "verkraftet". Wenn Dein Charger also nur 16 A abkann, dann natürlich mit 16 A absichern.
    Die Sicherung (korrekt nennt sich das INSi = Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung) muß immer gewährleisten, daß der Nennstrom Deines Verbrauchers nicht überschritten wird.

    Also wenn z.B. Dein Verbraucher einen Nennstrom von 15,99 A hat, mußt Du mit 13 A absichern, 16 wäre da zu hoch. Du mußt immer die Sicherungsgröße wählen, die dem Nennstrom des Verbrauchers am nächsten liegt, diesen aber nicht überschreitet.

    Eine CEE 32 also mit 13, 16, 20 oder 25 A absichern kann man machen - ist zwar nicht unbedingt üblich, aber spez. 32er CEE sind in der Praxis oft mit nur 25 A abgesichert - hat zumeist mit den Selektivitäten zu tun.

    Es kommt auch etwas mit darauf an, ob die E-Analge z.B. Deine eigene und auf Deinem (umzäunten/nicht öffentlich zugänglichen) Privatbesitz ist.
    Am besten fragst Du mal den Kurzschlußkasper Deines Vertrauens, was er für Deine Bedürfnisse empfehlen würde, Ferndiagnose geht nämlich meist in die Hose :D

    Ich würde mal meinen, daß das MY 2018 kein eingebautes GPS hat.
    Oder anders ausgedrückt; beim MY 2018 kann man keine "lifetime" Verkehrsinfos haben, wenn man den Niro nicht irgendwie gekoppelt hat (Handy, Datenkarte o.ä.).
    Drum ja meine Frage.

    noch kurz etwas zum Thema Update allgemein:

    wie bereits unter #592 gepostet, habe ich (bzw. der Niro) am 06.07. ein Update bekommen (bei mir hier im Zusammenhang mit der 2. Inspektion).
    Bei Abgabe des Niro im AH wurde ich gefragt, ob ich ein Navi-Update wünsche; welches ish bejate, von anderen Updates war keine Rede.

    Letztendlich betraf das Update SW, FW, Navi & Karten (optischer Vergleich Versionsinfo vorher/nachher). Das war beim letzten mal genau so und ist verm. auch heutzutage der anerkannte Stand der Technik, kann man gut mit leben.

    Mir ist also aufgefallen, daß jetzt die PDC vorne beim vorwärts losfahren (Start drücken, von P auf D schalten, losfahren) aktiv ist. Beim Anhalten allerdings; wie gehabt; nicht.
    Verm. schaltet diese bei den magischen 14 o. 15 km/h (lt. Tacho) ja ab.
    Weiterhin kann man sich jetzt die Fahrzeuggeschwindigkeit anzeigen lassen (ist etwas geringer, als die vom Tacho angezeigte und steht [falls ausgewählt] oben links im Navi-Display).

    Kennt ihr den "neuen" Zusammenhang mit der PDC und welche "Fahrzeuggeschwindigkeit" da angezeigt wird? Ein GPS-Modul gibt es beim MY 2018 ja wohl nicht so wirklich.

    Na wenn gut ist, ist ja gut. Dann mal (ab dem 23.) allzeit gute und knitterfreie Fahrt :thumbsup:

    Ich kann gut nachvollziehen, daß Du wg. dem 3-phasigen Laden (bzw. dem AH) leicht angesäuert bist, aber nun hast Du jedenfalls was für den nächsten Autokauf gelernt.
    Heutzutage werden selbst mündliche Nebenabreden vertraglich fixiert.
    Nichts desto Trotz bin ich da ganz bei Dir - wenn ich was telef. mit dem AH (oder eben das AH mit mir) kläre, dann sehe ich das als mündliche Nebenabrede (und somit) Vertragsbestandteil an. Beim nächsten mal einfach eine Gesprächsnotiz machen und vom AH sachlich richtig zeichnen lassen, dann biste auf der sicheren Seite.

    Du wirst ja verm. den "verpatzten" 3-Phasen-Lader und die "Fehlfarbe" der Nähte in die Waagschale geworfen haben, und noch ordentlich was rausgeholt haben :rolleyes: