Beiträge von NiroMax

    @NiroCruiser: Gute Idee, aber das hat doch schon einer für uns gemacht:

    Ja, für den HEV Spirit stehen nur 18" drin. Es gibt aber eine Herstellerfreigabe, mit der man auch 16" eintragen lassen kann. Hatte ich hier schon gepostet.
    Ob damit tatsächlich die Verwendung der jeweils anderen Serien-Felge des Niro zugelassen wird??? Eigentlich zu allgemein dafür.

    Aber so ganz sicher scheint er sich am Ende dann doch wieder nicht zu sein ... :whistling:

    Jetzt mal für ganz Doofe (wie mich z.B.):

    Ja, für den HEV Spirit stehen nur 18" drin. Es gibt aber eine Herstellerfreigabe, mit der man auch 16" eintragen lassen kann. Hatte ich hier schon gepostet.
    Ob damit tatsächlich die Verwendung der jeweils anderen Felge des Niro zugelassen wird??? Eigentlich zu allgemein dafür.

    Gibt es nun eine Herstellerfreigabe, oder nicht?
    Und darf man (vollkommen gesetzeskonform) mit einer Herstellerfreigabe z.B. 16"er auf dem HEV fahren?

    Ich sprach eingangs schon von "Grauzone".

    Wo siehst Du da eine Grauzone? Genehmigt (welcher Art auch immer) ist genehmigt, nicht genehmigt ist eben nicht genehmigt.

    Ist nicht Tesla (nach dem eigentlichen Autokauf) unterm Strich auch nur eine Werkstatt, die etwas verdienen darf?
    Und mal ganz ehrlich; irgendwas wird an einem reinen E-Niro sicher auch richtig kosten (und damit sind weder der Kaufpreis, noch die Ladungen gemeint).
    Der konventionelle Ölwechsel fällt ja weg, die Wartungsintervalle bleiben aber - und das über 7 Jahre (sofern man die Garantie erhalten mag).
    Es wird wohl kaum jemand so blauäugig sein und meinen, die Inspektionen für den E-Niro wäre mit € 49,99 gegessen.
    Das sind aber alles so Sachen, die überlegt man sich vorher ...

    Das wage ich beides zu bezweifeln. Bzw. wenn Du schon mal auf den "ungünstigsten" Fall anspielst, sehe ich hier "riechen" nicht als gerichtsverwertbaren Beweis an.
    Wenn sie dann also bei einem Unfall Fragen stellen sollten, dann sollten sie diese nicht an Dich, sondern an Kia stellen. Hier eine kleine Argumentationshilfe:

    Die Originalfelge ist Bestandteil der ABE des Fahrzeugs. Es muss keine eigene dafür geben.

    Vorausgesetzt natürlich, die Rad-/Reifenkombi ist Serie oder hat eine ABE.

    Wie auch immer, ich fand die Frage von @dvmatze gar nicht so ganz doof, vielleicht hat ja hier sogar wirklich einer mal eine belastbare Antwort darauf? ...

    Die ET muss nicht in der CoC stehen ...

    Ob sie nun "muß" oder nicht, sie steht halt einfach mit drin und da werden sich die Ersteller verm. was bei gedacht haben - somit darf man das wohl auch als "verbindlich" ansehen.

    ... Jede Nichtserienfelge benötigt eine ABE o.ä. um sie verwenden zu dürfen.

    Davon steht wiederum nichts drin, es steht dort einfach nur "Rad- Reifenkombination". Offensichtlich also keine Unterscheidung zw. Serien- & Zubehör- Rad- Reifenkombinationen. Ich würde dazu neigen, der COC Glauben zu schneken; zumal sie sich explizit auf DAS EINE Fahrzeug bezieht (FIN, ZB T.2).

    Man lernt ja bekanntlich nie aus; also würde ich mir mal die Frage erlauben wollen, worauf Deine Erkenntnis (letzteres Zitat) fußt?

    In der COC wird ja sinngemäß: "... bestätigt, das DAS EINE Fahrzeug mit dem in der am XXX erteilten Genehmigung YYY beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr in Mitgliedstaaten mir Rechtsverkehr, in denen metrische Einheiten für das Geschwindigkeitsmessgerät verwendet werden, zugelassen werden kann".

    Letzteres darf man wohl mit Ausstellung von ZB T. 1 + 2 & Erteilung eines amtl. Kennzeichens als vollzogen ansehen - und auch dort wird nicht zw. Original- und/oder Zubehör- Rad-/Reifenkombinationen unterschieden.