... Bei 11kw muss die Lösung nicht mal vom Netzbetreiber genehmigt werden (nur angezeigt) ...
Das kann man so pauschal nicht sagen, es ist von VNB zu VNB unterschiedlich.
Es gab auch welche (VNB = Verteil- oder Versorgungs-Netzbetreiber), da nusstetst Du alles ab 6 kW genehmigen lassen.
Das ändert sich aber ab und an mal und variiert von VNB zu VNB.
Vor einiger Zeit musstest Du noch bei (fast) allen VNB jegliche Art von E-Mob-Ladern anzeigen/genehmigen lassen.
Es geht hier auch um den VNB (z.B. RWE, Eon, Vattenfall, Stadtwerke XY u.ä.), nicht um den "Stromlieferanten" (wie etwa Yello), mit dem Du den Vertrag geschlossen hast.
Genau erfährst Du das aus den TAB (techn. Anschlußbedingungen) Niederspannung in der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Fassung Deines VNB (auch "Grundversorger" genannt).