... Schlaunase, biste Anwalt oder was ...
Nein, ich nehme u.a. E-Anlagen ab (oder eben auch nicht).
Wenn der Elektromeister sagt, so ist es ok, gehst Du dann vor den Europäischen Gerichtshof um feststellen zu lassen, dass er Unrecht hat?
Der EuGH ist dafür nicht zuständig.
Der Elektromeister kann viel erzählen. Es ist ganz klar und eindeutig geregelt, wer die Verantwortung für den Betrieb einer E-Anlage trägt (siehe zu Protokoll in #169).
Und wenn Du eine E-Anlage betreibst, die nicht den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden anerkannten Regeln der Technik entspricht, so trägst Du als Betreiber die Verantwortung dafür.
Ich denke mal, dass so manche Schlaunase erst richtig schlau wird, wenn der mal die Garage abgefackelt ist und die Versicherung vor der Tür steht ...
Das wären "nur" die zivilrechtliche Folgen. Du kannst Dir aber fast sicher sein, daß die strafrechtlichen um einiges unangenehmer werden könnten. Und die komnmen dann immer, wohingegen die zivilrechtlichen den Klageweg voraussetzen.
@Gerd_NL hat klar und deutlich erkannt (obwohl aus NL), daß es manche Dinge gibt, über die man einfach nicht diskutieren muß, weil sie vom Gesetzgeber nun einfach mal so gegeben sind ![]()
Das kann man aber alles auch im I-Net recherchieren; Landes-, Bundes- & Europäisches Recht sind jedermann zugänglich.