Man darf hier (offensichtlich) fast alles - den Wahrheitsgehalt zu beurteilen maße ich mir allerdings nicht an.
Beiträge von NiroMax
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@Gerd_NL: Man kann vieles - nur muß man das dazu vorher auch erkennen
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@e-laun: Das hast Du fehlinterpretiert; wie ich bereits schrieb, zähle ich mich zu den ganz Doofen; also ich finde die Frage(n) legitim, zumal mit Zitaten untermauert.
Für fundierte Antworten wäre ich dankbar.
Und mal so ganz nebenbei, Les" schreibt man mit i - Lies -
Jetzt mal für ganz Doofe (wie mich z.B.):
Ja, für den HEV Spirit stehen nur 18" drin. Es gibt aber eine Herstellerfreigabe, mit der man auch 16" eintragen lassen kann. Hatte ich hier schon gepostet.
Ob damit tatsächlich die Verwendung der jeweils anderen Felge des Niro zugelassen wird??? Eigentlich zu allgemein dafür.Gibt es nun eine Herstellerfreigabe, oder nicht?
Und darf man (vollkommen gesetzeskonform) mit einer Herstellerfreigabe z.B. 16"er auf dem HEV fahren?Ich sprach eingangs schon von "Grauzone".
Wo siehst Du da eine Grauzone? Genehmigt (welcher Art auch immer) ist genehmigt, nicht genehmigt ist eben nicht genehmigt.
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Du wärst der ideale Proband für die Polizei
Stehen denn im COC für den HEV nur 18"er? -
Ist nicht Tesla (nach dem eigentlichen Autokauf) unterm Strich auch nur eine Werkstatt, die etwas verdienen darf?
Und mal ganz ehrlich; irgendwas wird an einem reinen E-Niro sicher auch richtig kosten (und damit sind weder der Kaufpreis, noch die Ladungen gemeint).
Der konventionelle Ölwechsel fällt ja weg, die Wartungsintervalle bleiben aber - und das über 7 Jahre (sofern man die Garantie erhalten mag).
Es wird wohl kaum jemand so blauäugig sein und meinen, die Inspektionen für den E-Niro wäre mit € 49,99 gegessen.
Das sind aber alles so Sachen, die überlegt man sich vorher ... -
Das wage ich beides zu bezweifeln. Bzw. wenn Du schon mal auf den "ungünstigsten" Fall anspielst, sehe ich hier "riechen" nicht als gerichtsverwertbaren Beweis an.
Wenn sie dann also bei einem Unfall Fragen stellen sollten, dann sollten sie diese nicht an Dich, sondern an Kia stellen. Hier eine kleine Argumentationshilfe:Die Originalfelge ist Bestandteil der ABE des Fahrzeugs. Es muss keine eigene dafür geben.
Vorausgesetzt natürlich, die Rad-/Reifenkombi ist Serie oder hat eine ABE.
Wie auch immer, ich fand die Frage von @dvmatze gar nicht so ganz doof, vielleicht hat ja hier sogar wirklich einer mal eine belastbare Antwort darauf? ...
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Die Originalfelge ist Bestandteil der ABE des Fahrzeugs. Es muss keine eigene dafür geben.
vs.
jede Felge benötigt zumindest ein Festigkeits-Gutachten o.ä. Und außerdem eine KBA Nummer und hinter dieser liegt der Zulassungsprozess der Rad/Reifenkombination. Das kann eine Einzelzulassung(Einzelabnahme) sein oder eben sogar eine ABE.
the winner is ...
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Die ET muss nicht in der CoC stehen ...
Ob sie nun "muß" oder nicht, sie steht halt einfach mit drin und da werden sich die Ersteller verm. was bei gedacht haben - somit darf man das wohl auch als "verbindlich" ansehen.
... Jede Nichtserienfelge benötigt eine ABE o.ä. um sie verwenden zu dürfen.
Davon steht wiederum nichts drin, es steht dort einfach nur "Rad- Reifenkombination". Offensichtlich also keine Unterscheidung zw. Serien- & Zubehör- Rad- Reifenkombinationen. Ich würde dazu neigen, der COC Glauben zu schneken; zumal sie sich explizit auf DAS EINE Fahrzeug bezieht (FIN, ZB T.2).
Man lernt ja bekanntlich nie aus; also würde ich mir mal die Frage erlauben wollen, worauf Deine Erkenntnis (letzteres Zitat) fußt?
In der COC wird ja sinngemäß: "... bestätigt, das DAS EINE Fahrzeug mit dem in der am XXX erteilten Genehmigung YYY beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr in Mitgliedstaaten mir Rechtsverkehr, in denen metrische Einheiten für das Geschwindigkeitsmessgerät verwendet werden, zugelassen werden kann".
Letzteres darf man wohl mit Ausstellung von ZB T. 1 + 2 & Erteilung eines amtl. Kennzeichens als vollzogen ansehen - und auch dort wird nicht zw. Original- und/oder Zubehör- Rad-/Reifenkombinationen unterschieden.
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Sieh am besten einfach in dem COC für Dein Auto nach; da steht unter Rad-Reifenkombinationen ganz genau, was Du fahren darfst.
Für alles andere (wie z.B. Winterreifen/-Felgen) brauchst Du eine ABE, sofern diese nicht explizit den im COC genannten entsprechen.Das COC kann ja ggf. von MY zu MY auch variieren. Beim MY 2018 steht z.B. nur eine einzige Kombi drin: 205/60R16 92H 6,5Jx16/ET45.
D.h., ich z.B. habe auch eine ABE für die Winterreifen (+ Felgen), trotz dem die "Original-Kia-Zubehör" sind. Ist aber kein Drama und kostet auch nix extra; kannst Du alles genau beim Reifenhändler Deines Vertrauens erfragen, bevor Du Dich entscheidest.Ob Du für den PHEV eine ABE für 18" bekommst, kann ich von hier aus nicht sagen. Falls ja, dann wirst Du mit WR verm. aber keine Schneeketten aufziehen dürfen.
Und immer auch mit bedenken; wenn Du von 16" auf 18" gehst (mal vorausgesetzt, das wäre legitim), wird verm. der "Federungskomfort" etwas leiden.