Das kommt u.a. auch darauf an, wann die Inspektion durchgeführt wurde (ergo X Jahr/e nach EZ).
Beiträge von NiroMax
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Bei Hyundai ist immer so eine Todo-Liste dabei, wo sie alles anhäkeln und beschreiben, was gemacht wurde.
Bei Kia auch, nennt sich "Wartungsplan" - mit Unterschrift des Technikers und des Endkontrolleurs
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OK, danke, das wußte ich nicht und war der Meinung, der kam erst mit MY 2020 auf den Markt. Wieder was gelernt
Da fällt mir ein anderer Fred ein, in dem es um den Garantieumfang für den HV-Akku im PHEV (HEV) ging. Der fällt ab MY 2020 mal einfach aus der 7-Jahre-Kia-Garantie raus ...Aber wie auch immer, Du hast mit Deiner Überlegung zu den Inspektionspreisen des e-Niro schon recht; die könnten ein etwas anderes Niveau erreichen, als die von HEV & PHEV.
13 l x € 40 für das Kühlmittel ist eine ganz andere Hausnummer, als der Preis für das Öl beim Verbrenner.
Da habe ich vor 14 Tagen 3,8 l x € 17,06 = € 64,83 bezahlt. Wenn man das auf 3 Jahre hochrechnet, kommt man bei knapp € 200 an. Beim e-Niro-Kühlmittel wäre man da bei € 520. Falls der genannte Preis mit € 40 / l stimmen sollte, wäre das ... eher unschön, weil "geringfügig" über dem Niveau vom HEV/PHEV. Mal sehen, was @e-laun da rausbekommt. -
Das Wechselintervall ist ab MY2020 auf 3 Jahre reduziert worden.
Jetzt hast Du mich geringfügig verwirrt
Wieso denn "ab MY 2020"? Gab es den e-Niro mit frühereren MY? -
Alles Gut
Das war auch nicht als Kritik, sondern als Hinweis zu verstehen.
Es macht ja unterm Strich keinen Sinn, wenn die Leuts hier "aneinander vorbei" diskutieren, weil der eine an das Kältemittel der Klimaanlage "denkt" und der anderer an das Kühlmittel für die HV-Batterie. -
ist beim BEV im Wartungsplan ein wechsel der Akkukühlflüssigkeit vorgesehen/vorgeschrieben?
Hast Du da nicht vielleicht einen Denkfehler drin?
R 1234yf ist das Kältemittel der Klimaanlage, hier ging es doch aber eigentlich um die Batterie-/Akkukühlung ... -
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OK, lassen wir das und kommen wieder zum Thema.
Mich würde auch die Antwort auf die Frage von @dvmatze interessieren - und die müsste je eigentlich "binär" ausfallen, also 0 oder 1 (erlaubt oder verboten).
Diese Nummern sind ja insofern "allgemein" gehalten, als das die letzten beiden Stellen nicht exakt definiert wurden (?? oder ..).
Z.B.: e4*2007/46*1139*.. (beim MY 2018 lautet diese z.B. vollständig e4*2007/46*1139*03).
Hieße das nun, daß man diese Felgen mit allen Nummern von (theoretisch) 00 bis 99 (die letzten beiden Stellen) fahren darf?edit: siehe oben, beim MY 2019 also e4*2007/46*1139*08 - wir reden hier vom PHEV
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Einen "geordneten Rückzug" als "wiederkehrende Provokation" zu verkaufen ist auch eine Idee ...
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@NiroCruiser: Gute Idee, aber das hat doch schon einer für uns gemacht:
Ja, für den HEV Spirit stehen nur 18" drin. Es gibt aber eine Herstellerfreigabe, mit der man auch 16" eintragen lassen kann. Hatte ich hier schon gepostet.
Ob damit tatsächlich die Verwendung der jeweils anderen Serien-Felge des Niro zugelassen wird??? Eigentlich zu allgemein dafür.Aber so ganz sicher scheint er sich am Ende dann doch wieder nicht zu sein ...