Mit einer Rückabwicklung kann ich nix anfangen, da es für mich derzeit keine sinnvolle Alternative zu diesem doch eigentlich schönen Auto gibt. (ok, vl. ein e-niro)
Meines Erachtens (und im ADAC Musterschreiben ist es auch optional vorgesehen) ist eine Neulieferung auch eine Option.
Hauptproblem ist in solchen Fällen wohl immer die Frage, ob es ein schwerwiegender Mangel ist oder nicht.
Habe auf der langen Busfahrt zum Händler
sogar ein BGH Urteil von 2014 gefunden, dass bei einem 30 TEUR Auto eine defekte Einparkhilfe
als gravierenden Mangel bewertet und damit folglich das Rücktrittsrecht bejaht.
Aber möchte den Teufel nicht an die Wand malen sondern einfach nur ein funktionierenden Niro haben...