Beiträge von OlafSt

    Sehe ich ähnlich... Einfach ein billiges 50€-Smartphone (das WLan-Hotspot kann) mit 200MB Datenvolumen als Prepaid oder sowas ans Auto und fertig.


    Ich persönlich mache das ähnlich, mein Smartphone hat einen einfachst-Vertrag mit 400MB Datenvolumen, das lockerst für mich und die Verkehrsdaten langt, zu 99% habe ich eh freies oder Firmen-WLan. Das Smartphone wird dann einfach per USB angeschlossen (Schnellladefähig, BT ist ohnehin dauerhaft an) und der Hotspot aktiviert - Drops gelutscht.


    Der WLan-Hotspot hat ein (gutes !) Kennwort, also nix mit Mißbrauch. Geladen wird das Handy dann auch automatisch, telefonieren ist kein Thema, weil ja jeder, den ich anrufe, die Nummer kennt. Hätte das ganze gern vollautomatisch, aber mit der Automate-App komme ich nicht klar. Dafür bin ich wohl schon zu lange Programmierer :D


    Ich würde mir das Geraffel mit zwei Handys, zwei Nummern und dem damit verbundenen Chaos sparen...

    Nicht fürs Aufnehmen von Russenvideos, die Youtube gerade überschwemmen... :D


    Aber zur Aufnahme von Parkremplern oder bei Unfällen sind diese Videos sogar in Deutschland inzwischen zulässig und werden als Beweismittel zugelassen. Man darf nur nicht ununterbrochen Filmen bzw. alte Aufnahmen müssen automatisch wieder überschrieben werden.


    Und nein, die DSGVO spuckt da nicht in die Suppe und auch nicht das Recht am eigenen Bild ;)

    Alte Simkarte ins alte Handy stöpseln, an einer der USB-Buchsen dauerhaft anklemmen, Bluetooth an, Niro und Handy verheiraten, fertig.


    Da funktioniert sogar die Lenkradbedienung, aber nicht die Sprachsteuerung, die erfordert Google, ergo ein Smartphone.

    Die Feinstaub-Sau hatten wir schon. Damals fuhr ich einen Mistubishi Carisma GDI, das erste Serienfahrzeug mit Direkteinspritzung. Der Wagen war damals mit knapp 7l/100km ein verbrauchswunder =O
    Zu der Zeit wurde dann der Feinstaub als das absolut tödlichste Übel seit der Erfindung des Bleitetraethyls propagiert. Lief sich aber schnell tot, denn der Sommer ging rasch vorbei, es regnete viel und spülte den Staub von hinnen... Dann kam der Diesel-Ruß, dann das CO2, nun das NOx.


    Wenn nicht diesen, dann bestimmt nächsten Sommers ist wieder der Feinstaub dran.

    Das leuchtende Emblem ist wirklich nicht... :D:D:D


    Der TÜV schaut nur äußerst selten auf solche Dinge. Üblicherweise wird der Wagen zur Prüfung auf Mängel wie kaputte Bremsen, Rost, gebrochene Federn, Ölverluste und solcherlei Kram untersucht.


    Bauliche Veränderungen kommen nur auf den Prüfstand, wenn sie in den Papieren vermerkt oder krass auffällig sind. So wie die nicht eingetragene Großtheke auf dem Heck, ein ungewöhnlich lauter Auspuff, obwohl der noch brandneu ist und so weiter...


    Bei den Logos und dem Nummernschild bin ich unsicher, schließlich wird auch das Licht geprüft - und da könnten die glimmenden Embleme schon auffallen und den Prüfer einen genaueren Blick werfen lassen. Aber ich denke, in der Regel kommt da nix. Wird niemand geblendet, es verändert nicht das Signalbild extrem (ganz anders ein dritter Scheinwerfer vorne z.B.)

    Du solltest aber bedenken, das dieses Nummernschild eine Zulassung für D hat. Diese ist zu erkennen an den kleinen Stempeln auf dem Kennzeichenträger.
    Die sind auf den Bildern leider gar nicht zu sehen, sind aber da.
    Von daher .... alles TÜV.

    Das mag sein. Aber nun hast du die Leuchtfolie getauscht, wenn ich das richtig gelesen habe. Und mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die originale vom Hersteller als Ersatz genommen. Damit ist diese lichttechnische Einrichtung (so das Beamtendeutsch) verändert worden. Dadurch ist das Teil nicht mehr so, wie es geprüft wurde. Dadurch ist es nun ungeprüft und dadurch eine unzulässige lichttechnische Einrichtung. Ergo BE erloschen.


    Aber wie gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wirst du die Leuchtfolie noch ein dutzend mal tauschen und den Wagen irgendwann verschrotten, ohne das je irgendwem auffällt, das das Kennzeichen selbst leuchtet ;)

    Wird der TÜV auch erst machen, wenn er Grund dazu hat.


    Den Grund dafür liefert dann die allg. Verkehrskontrolle, wenn den Sheriffs das komische Licht auffällt.


    Der günstige Fall: Das betrachten die dann als unzulässige Beleuchtungseinrichtung und du bekommst eine Mängelkarte. Diese besagt, das das beanstandete Licht entweder zurückgebaut oder vom TÜV abgenommen werden muß. In beiden Fällen hast du 7 Tage Zeit, den Stempel vom TÜV zu bekommen und die Karte dann bei der Polizei vorzuzeigen.


    Der ungünstige Fall: Die betrachten das als Gefährdung des Straßenverkehrs und legen den Wagen vor Ort still. Du darfst dann einen Schlepper kommen lassen, der die Kiste irgendwohin bringt - wohin, ist dein Bier nur stehenbleiben darf sie nicht. Bei schwereren Verdachtsmomenten (Klappenauspuff z.B.) geht der Wagen gleich zum TÜV. Der Rest ist dann analog dem günstigen Fall.


    Beides ist eine erloschene BE, gibt als Belohnung 50€ Bußgeld, ein Punkt (B-Verstoß !) und 28,50€ Bearbeitungsgebühr für den Bußgeldbescheid.


    Kommt nicht oft vor und meistens haben die Sheriffs echt besseres zu tun. Aber kann passieren.