Wenn die Vertragswerkstatt (nachweislich) diesem Termin nicht entspricht, dann kann das nicht Verschulden des Kunden sein!
Was mir als Kunden, der Firma KIA gegenüber, als Garantiegeber auch nicht helfen wird.
Ich weise nochmals darauf hin, bei meinem letzten Fahrzeug mit Werksgarantie, einem Opel, gab es solche Forderungen nicht.
Für mich eine klare Lastverschiebung zu Ungunsten des Kunden.