Ich habe gerade in der Pause mal die Papiere von der AHK nachgesehen, da steht nichts von irgendeiner Belastung drin. das ist schon mal sehr Merkwürdig. Es liegt ein Begleitschreiben bei mit der Angabe der EG-Betriebserlaubnisnummer E13*55R00*55R01* 4170*00, der Teile Nummer C5281ADE00 Und der Ausführung KIN69A.
Über KIN69A bin ich zu einem Niederländischen Forum vorgedrungen (wer kennt sich auch besser mit AHK´s aus) NL-Forum. Dort bin ich auf die Aussage gestoßen, das die AHK der ersten Generation nur 75kg Stützlast hatten und jetzt wohl 100kg. Aber alle senkrecht auf den Kugelkopf gemessen. Bei einem Fahrradträger mit E-Bikes der 60kg Gesamtgewicht hatte, hat es bei einem die AHK nach schräg nach unten gezogen und es waren Wackelbewegungen sichtbar, ein Vergleichsfahrzeug hatte dies nicht. Hier denke ich sollte man ein gewisses Augenmerk drauf legen, es ist ja dann ein vielfacher Hebel. Wenn ich mir das Bild im NL-Forum so anschaue kann ich mir vorstellen, dass laut Hebelgesetz eine Viel höhere Belastung als Zulässig an der Befestigung der AHK anliegt z.B. entspr. Hebelweg ca. 110-120 kg Stützlast.