Das Problem ist auch hier die Datenschutzgrundverordnung. Wenn es sich nicht so leicht entfernen lassen würde, könnte evtl. beim Verkauf des Fahrzeugs der alte Besitzer Zugriff nehmen.
Naja neuer Besitzer sollte kein Thema sein. So wie ich den Fahrzuegschein und Brief übergebe, muss ich eben auch den digitalen Zugriff übergeben, aber eben aktiv durch den Besitzer. Da sollte die DGSVO nicht im Wege stehen. Ist ja beim IPAd, Iphone etc. genau so geregelt.