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E-Niro plötzlicher Reichweiteneinbruch

    • EV
  • Jodia
  • 26. Juni 2024 um 09:33
  • klink_bks
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    • 3. Juli 2024 um 10:38
    • #51

    :) Nun ja, der Händler wird immer :)

    vor einer Zusage zur Reparatur auf Garantie oder auch Kulanz eine Anfrage bei seinem Hersteller oder Importeur stellen, ob diese Kosten übernommen werden. Das geht in der Regel auch relativ zügig. Und ja, er muss natürlich erst einmal feststellen, was denn defekt ist. Aber auch da hat er Unterstützung von seinem Hersteller oder Importeur. Nur wollen muss der Händler, aber das ergibt sich daraus, dass er dir z.B. das Auto verkauft hat.

    Also dran bleiben und hoffen, dass es nix grösseres ist.

    Gruss

    Achim

    :) Und immer die Kirch` im Dorf lasse ! :)

    Kia Niro PHEV Spirit. EZ 04/2023 interstellargrey metallic

  • stefan684
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    • 3. Juli 2024 um 11:10
    • #52

    Dass Händler in Vorleistung gehen müssen und evtl. den Aufwand nicht vom Hersteller erstattet bekommen, ist mir leider nicht ganz neu, das wurde mir auch schon gesagt. Danke für die ausführliche Erklärung.

    Nur, warum jetzt nach 3 Jahren zwingend der ursprüngliche Verkäufer einspringen muss und sogar verklagt werden kann, das ist mir noch nicht ganz klar. Logisch gedacht macht es natürlich mehr Sinn als wenn man irgendeinen beliebigen Händler verklagt, der mit dem Auto noch nie was zu tun hatte. Nur rein juristisch gesehen hätte ich gedacht, der wäre nach 2 Jahren aus der Verantwortung raus und nicht erst nach 7.

    Kia Niro EV Vision Snow White

  • Desaster
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    • 3. Juli 2024 um 11:44
    • #53

    KIA bietet die Garantie an, ist daher nach Ablauf der Gewährleistung in der Pflicht, den Mangel im Rahmen der Garantie zu beheben.

    Und da KIA diese Garantie zusagt, ist jede KIA-Vertragswerkstatt verpflichtet, einen möglichen Garantiefall gem. den Vorgaben von KIA zu ermitteln und dann nach Freigabe seitens KIA auch zu beheben.

    Die Vertragslage/Kostenerstattung zwischen KIA und der Vertragswerkstatt kann hier für den Kunden keinen Unterschied machen.

    e-Niro 64 kWH Spirit, schwarz

  • Jodia
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    • 3. Juli 2024 um 12:02
    • #54

    Gesetzliche Gewährleistung und einseitige Garantien sind eben 2 Paar Schuhe. Das hat mit Sachmangelhaftung zu tun und betrifft jede Ware, nicht nur Autos. Auch bei einer Kaffemaschine tritt nach der Gewährleistung die Beweislastumkehr ein.

    Im vorliegenden Fall ist die Gewährleistung des Händlers und dessen Beweislast abgelaufen. Das ist mir bekannt, denn ich habe ja einen entsprechenden Vertrag mit dem Händler.

    Die freiwillige Herstellergarantie allerdings geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus (hier 7 Jahre), aber die Beweislast liegt bei mir. Ich muss nachweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt! Das ist mir völlig klar.

    Wenn aber der Händler nicht mitwirkt bei der Mangelbearbeitung, sich sogar verweigert und mich als Mangelverursacher ins Feld führt, muss ich den Nachweis selbst führen. Das kann ich auf unterschiedlichste Weise tun - da bin ich seit Monaten erfolglos dran. Das hilft mir aber nicht, wenn es am Ende nicht gerichtsfest ist. Dann habe ich viel Geld investiert, und der Händler oder Hersteller erkennt meine Gutachten einfach nicht an. Deshalb muss ich den juristischen Weg wählen, ob ich will oder nicht.

    KIA E-NiroEV Vision 150/204 EZ 15.02.21

  • Jodia
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    • 3. Juli 2024 um 12:16
    • #55
    Zitat von Desaster

    KIA bietet die Garantie an, ist daher nach Ablauf der Gewährleistung in der Pflicht, den Mangel im Rahmen der Garantie zu beheben.

    Und da KIA diese Garantie zusagt, ist jede KIA-Vertragswerkstatt verpflichtet, einen möglichen Garantiefall gem. den Vorgaben von KIA zu ermitteln und dann nach Freigabe seitens KIA auch zu beheben.

    Die Vertragslage/Kostenerstattung zwischen KIA und der Vertragswerkstatt kann hier für den Kunden keinen Unterschied machen.

    Soweit die eindeutig richtige Theorie - aber hier spreche ich ja von der Realität. Man soll ja auch nicht stehlen, ehebrechen oder gar töten - dennoch kommt es vor :)

    KIA E-NiroEV Vision 150/204 EZ 15.02.21

  • Desaster
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    • 3. Juli 2024 um 12:37
    • #56

    Dann beauftrage doch einen Gutachter, der den Mangel untersucht und Vorschläge für die Beseitigung unterbreitet.

    Zudem gibt es eine Schlichtungsstelle für das Kfz-Handwerk. Sollte die Vertragswerkstatt nicht die erforderlichen/notwendigen Untersuchungen des Mangels vornehmen, kannst Du Dich an diese wenden. Ist für den Kunden kostenlos.....

    e-Niro 64 kWH Spirit, schwarz

  • Sailor
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    • 3. Juli 2024 um 14:24
    • #57

    Idealerweise sollte der Gutachter vom Gericht bestellt werden. Sonst hat das auch keinen Sinn.

    —-

    Ohne das große Besteck (Klage) rauszuholen kann man glaub ich nur mit Öffentlichkeit drohen und sich Unterstützung bei den Kollegen von Social Media holen. Für die sind das wieder Klicks und wenn sie nicht irgendwie mit Kia verbandelt sind durchaus ne Option.

    Hauen sie aber zu groß auf Kia drauf bekommen sie keinen Testwagen mehr…..

    ich hoffe ich komme nie in eine solche Situation!

    Ab 11/21 Hyundai Ioniq 38 Style,Energiespardose

    Ab 12/22 Niro EV Spirit Std in Grün

  • Jodia
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    • 3. Juli 2024 um 14:48
    • #58
    Zitat von Desaster

    Dann beauftrage doch einen Gutachter, der den Mangel untersucht und Vorschläge für die Beseitigung unterbreitet.

    Zudem gibt es eine Schlichtungsstelle für das Kfz-Handwerk. Sollte die Vertragswerkstatt nicht die erforderlichen/notwendigen Untersuchungen des Mangels vornehmen, kannst Du Dich an diese wenden. Ist für den Kunden kostenlos.....

    Einen Gutachter beauftragen kann ich, bezahlen kann ich ihn auch. Wenn das Gutachten dem Händler allerdings dann nicht gefällt, kann er es als 'Gefälligkeitsgutachten' anfechten und ich fange von vorne an.

    Und die Schlichtungsstelle für das Kfz-Handwerk hat ein paar kleine Disclaimer. Danach handeln die nur bei Fachbetrieben, die Mitglied der Kfz-Innung sind und nicht bei Neu- oder Gebrauchtwagenkäufen. Das sind jedenfalls meine Infos der Verbraucherzentrale Hessen.

    Aber dennoch vielen Dank. Bevor wir uns jedoch in diversen Glaskugeln verlieren, würde ich gerne auf mein Eingangsthema verweisen. Die rechtlichen Möglichkeiten wollte ich hier eigentlich gar nicht diskutieren. Es ging mir um die rein sachlichen Erfahrungen mit dem technischen Hintergrund.

    KIA E-NiroEV Vision 150/204 EZ 15.02.21

  • Desaster
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    • 3. Juli 2024 um 15:02
    • #59
    Zitat von Jodia

    Und die Schlichtungsstelle für das Kfz-Handwerk hat ein paar kleine Disclaimer. Danach handeln die nur bei Fachbetrieben, die Mitglied der Kfz-Innung sind und nicht bei Neu- oder Gebrauchtwagenkäufen. Das sind jedenfalls meine Infos der Verbraucherzentrale Hessen.

    Ich hatte noch keine Vertragswerkstatt (von Autoherstellern), die nicht Mitglied in der Kfz-Innung war. Sollte durch Aushang in der Vertragswerkstatt auch leicht zu ermitteln sein.

    Was hat das aktuelle Problem denn mit Neu-/Gebrauchtwagenkauf zu tun?

    Es geht hier doch um die Weigerung der Werkstatt, eine ordentliche Prüfung der vorgetragenen Mängel vorzunehmen und diese zu bestätigen, damit eine Garantieabwicklung seitens KIA vorgenommen wird bzw. werden kann....!

    e-Niro 64 kWH Spirit, schwarz

  • Jodia
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    • 3. Juli 2024 um 15:35
    • #60

    Wie gesagt: danke für den Input, die Schlichtungsstelle habe ich angerufen. Die ist aber heute geschlossen und erst morgen wieder erreichbar. Die Leute von der Verbraucherzentrale, die mir die Nummer der Schlichtungsstelle gaben, haben mir jedoch auch meine bisherigen Informationen mitgeteilt.

    Wie auch immer, ich werde berichten. Insgesamt ist die Idee ja nicht schlecht, einen Dritten ins Gespräch zu bringen - einen Mediator sozusagen.

    Aber insgesamt stelle ich fest, mit dem rein technischen Problem scheine ich ziemlich alleine zu sein. Dabei ist die Lösung des technischen Problems mein eigentliches Interesse. Selbst wenn es Geld kostet.

    KIA E-NiroEV Vision 150/204 EZ 15.02.21

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