Beiträge von Dieselsparer

    Wer schon mal bei Nacht (z.B. gestern 19:00) durch ein halbes Dutzend Dörfer im Vogelsberg gefahren ist, hat kein Problem damit die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Ich war oft froh den gewünschten Ortsausgang auf dem geplanten Weg zu finden. Vom Navi kommt die Empfehlung: ..."orientieren sie sich an der Karte", oder " ...jetzt rechts abbiegen " aber da gehts in eine Hofeinfahrt. Ich habe keine Ahnung was in diesen Dörfern schief gelaufen ist. Da stehen Blitzer, da kommen kaum 2 PKW aneinander vorbei. Einmal dachte ich schon, ich hätte mich in eine Sackgasse verirrt, da kam mir plötzlich ein Bus entgegen. Nur eine freilaufenden Kuh habe ich gestern nicht gesehen, das hat mich gewundert.

    und ich habe mich immer gefragt: Wo ist der mobile Blitzer? Wenn ich so überlege, häufig stand da eine Kuh in der Nähe.:S

    Aber im Ernst, ich befürchte ohne Blitzer.de hätte ich den einen Blitzer (11 Stück auf 88 km) heute Abend nicht enddeckt. Vielleicht wäre ich gerade noch so unterhalb der Toleranzgrenze gewesen. :rolleyes:

    Ja stimmt, ich habe den falschen Link angegeben. Es war im:

    Meldepflicht für Wallboxen
    Gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen in Deutschland neue Anlagen beim zuständigen Versorger angemeldet werden.
    www.mobilityhouse.com

    Siehe "Weshalb muss ich meine Ladevorrichtung nun auch bei meinem Netzbetreiber genehmigen lassen?"

    Möglich, dass die das aus den Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100) abgeleitet haben. Andererseits ist es ja auch nur eine Anmeldepflicht, es gibt ja keinen Grund einer Ablehnung. So werde ich demnächst mal einen 16 A Verbraucher (Wallbox) anmelden. Die Antwort, ich gehe davon aus, dass ich eine bekomme, werde ich dann mal hier einstellen.

    Heute bin ich durch das Querlesen im EV Bereich auf die Vorschrift: Meldepflicht einer Ladestation beim Netzbetreiber gestoßen.

    "Zusammengefasst regelt die NAV also das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und dem Anschlussnehmer. Beträgt die Summenbemessungsleistung weniger als 12 kVA (z.B. 11 kW), aber mehr als 3,6 kVA (also Laden ab 3,7 kW), so ist die Ladestation anmeldepflichtig gemäß der Technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100), Kapitel 4.1. Ist die Summenbemessungsleistung größer als 12 kVA (Rechenbeispiel folgt weiter unten), dann ist sie zudem genehmigungspflichtig.

    Eine Zusammenfassung der Technischen Anschlussregeln Niederspannung finden Sie hier.

    Meine Wallbox lädt mit max. 3,6 kW, somit ist sie also nicht anmeldepflichtig.