Heute bin ich durch das Querlesen im EV Bereich auf die Vorschrift: Meldepflicht einer Ladestation beim Netzbetreiber gestoßen.
"Zusammengefasst regelt die NAV also das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und dem Anschlussnehmer. Beträgt die Summenbemessungsleistung weniger als 12 kVA (z.B. 11 kW), aber mehr als 3,6 kVA (also Laden ab 3,7 kW), so ist die Ladestation anmeldepflichtig gemäß der Technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100), Kapitel 4.1. Ist die Summenbemessungsleistung größer als 12 kVA (Rechenbeispiel folgt weiter unten), dann ist sie zudem genehmigungspflichtig.
Eine Zusammenfassung der Technischen Anschlussregeln Niederspannung finden Sie hier.
Meine Wallbox lädt mit max. 3,6 kW, somit ist sie also nicht anmeldepflichtig.