Ja stimmt, ich habe den falschen Link angegeben. Es war im:

Meldepflicht für Wallboxen
Gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) müssen in Deutschland neue Anlagen beim zuständigen Versorger angemeldet werden.
www.mobilityhouse.com
Siehe "Weshalb muss ich meine Ladevorrichtung nun auch bei meinem Netzbetreiber genehmigen lassen?"
Möglich, dass die das aus den Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100) abgeleitet haben. Andererseits ist es ja auch nur eine Anmeldepflicht, es gibt ja keinen Grund einer Ablehnung. So werde ich demnächst mal einen 16 A Verbraucher (Wallbox) anmelden. Die Antwort, ich gehe davon aus, dass ich eine bekomme, werde ich dann mal hier einstellen.