Mehr als das hier habe ich dort nicht gefunden:
Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Zuschussempfängers
Innerhalb von 10 Jahren nach dem Datum der Antragsbestätigung sind von Ihnen aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen:
• Alle relevanten Nachweise über die Einhaltung der Fördervoraussetzungen, zum Beispiel Produktzertifikate der Hersteller, Errichternachweise beziehungsweise Montagebescheinigungen inklusive der Originalrechnungen und Zahlungsnachweise, zum Beispiel Kontoauszüge, Stromliefervertrag, Bestätigungsschreiben durch Netzbetreiber zur erfolgten Abstimmung, ob eine Vereinbarung zur Steuerung der Ladestation(en) im Sinne des §14a EnWG nötig beziehungsweise gefordert ist.Besondere Beachtung bitte auch bei diesen technischen Anforderungen: Merkblatt Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude Teil 3: Technische Anforderungen an die Ladestation
Insbesondere der Satz:
"Die Ladestation muss über eine sichere digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle verfügen und über gängige, standardisierte Kommunikationsprotokolle angesteuert werden können, um mit anderen Komponenten innerhalb des Energiesystems kommunizieren zu können. Über die Ansteuerung muss die Leistung der Ladestation begrenzt oder nach entsprechenden Vorgaben zeitlich verschoben werden können."