Ja, jetzt hab ich es richtig gelesen. In einer Doppelgarage unter einem Wohnhaus hat irgendwas geschmort. Da in Urbach brennt es scheinbar nur, damit die Zeitungen mit den neuesten Großbrandnachrichten ein Abo verkaufen können. Nein, ich möchte kein Probeabo.
Beiträge von Dieselsparer
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angelschlot wenn Dir das Angebot nicht zusagt, würde ich noch mal bei der HUK bzw.HUK24 nachfragen.
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Vermutlich ist beim Laden des Spielzeugautos die Zuleitung zur Ladestation geschmolzen. Bleibt zu hoffen, dass da jemand eine gute Haftpflichtversicherung hat, die Nachbarschaft mit ihren versauten Edelkarossen dürfte eh nicht gut drauf sein.
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Ja Klaus, trockene Stecker am Elektrokabel sind nie verkehrt, wir brauchen Dich noch.
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Beim EV kann ich Dir sonst nicht viel helfen. Beim PHEV hatte ich es einmal, da war das eingestellte Ladezeitfenster zu kurz für eine komplette Ladung.
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Berühre einmal direkt nach dem Ladeabbruch die Kontakte des Schukosteckes. Der original KIA-Ladeziegel hat im Stecker einen Messfühler, wirds dem zu heiß, wird der Ladevorgang beendet.
Mein Niro hat noch kein UFO, deshalb kann ich nicht sagen, welche Meldung bei einem vorzeitigen Abbruch wegen Temperaturüberschreitung dann kommt.
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Nix, ich bin kein Auto Freak und werde meine Zeit in Zukunft mal wieder woanders vergeuden. Rumnörgeln, keine Signatur und auch noch nicht mal einen Niro vor der Tür - bekommt von mir in Zukunft 0 Kommentar.
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SavageSkull ich bin ganz Deiner Meinung. Schreib es bitte an KIA, vielleicht haben sie es bis jetzt so nie betrachtet. Ich finde es auch angenehmer, wenn meine Einstellungen für den nächsten Start beibehalten werden. Hoffentlich ändern sie es bevor ich meinen E-Niro kaufe.
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Das stimmt so 100%ig. Dem Tankwart wiederum lächelt bei mir allerdings selten.
Aber so war es schließlich geplant. -
Kann es sein, dass ihr Euch die letzten 10 Jahre nicht mehr so sehr dafür interessiert habt? Andernfalls müsste ich mein Wikipedia mal wieder aktualisieren.
"Die StVZO wird derzeit abgebaut und in andere Verordnungen überführt. Der erste Schritt wurde mit der Überarbeitung des Teils A mit den §§ 1–15 (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) durchgeführt. Dieser Teil wurde durch die Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 1. Januar 1999 aufgehoben und ersetzt.
Der zweite Schritt betraf den Bereich der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr mit den §§ 24–28, Teil IIa und den Anlagen I–VII, die zum 1. März 2007 aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überführt wurden. 2011 wurden einige Vorschriften der StVZO in die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung überführt. Vorgesehen ist – wann, ist noch offen – eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV). Mit dessen Einführung soll die StVZO endgültig abgeschafft werden." Auszug aus wikipedia