Ganz so simpel ist das mit dem zuständigen Gericht nicht.
"Die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes im Streitfall beim Fahrzeugkauf richtet sich nach dem sog. Erfüllungsort."
Siehe Link zum oben zitierten Fachanwalt: https://www.google.com/url?sa=…Vaw3aOKy7KrROc3wbJ2WLJous