Beiträge von Dieselsparer

    Hallo laun3006
    ich habe es mitgelesen. Ist interressant, leider habe ich an meiner Ladebox nicht so ein cooles Messgerät mit App. Ich habe mein Verbrauchsmessgerät einmal testweise drangehängt, da waren es bei 226Volt 11,5 A. Momentan ist es mir zu kalt draußen, um ausgedehnte Messreihen auszutesten. ;(

    War nur als Beispiel gemeint, ich bin sicher kein Elektriker wird dir eine schaltbare Steckdose für einen Wäschetrockner installieren. Obwohl die, welche laun bei BJ gefunden hat würde es wohl aushalten. Nur welchen Zweck sollte das dienen. Was ich sagen wollte ist, wenn er für 10 A zugelassen ist und z.B. vom VDE getestet wurde, kannst Du es auch so verwenden.
    Übrigens, was ist das für ein Stromsparwäschetrockner den Du da hast? Will ich haben. :/

    Doch kannst Du sicher sein, steht auf dem Schalter drauf: 10A/ 250Volt. Das halten die normalen Haushaltsschalter problemlos aus, Jahrzehnte lang. Wäschetrockner z.B. sollte man damit nicht ein- und ausschalten. Aber wenn Du das Laden des Niros auf 10 Ampere begrenzt ist das kein Problem.
    8) ... und Lichtbögen entstehen da keine, vielleicht ein Fünkchen. Das wandert aber nicht, also ich habe bis jetzt noch nie eins wandern sehen.

    #bfs
    Was "vorn" in den Ladeziegel reingeht geht unverändert in den Niro rein. Im Ladeziegel oder im Kabel geht so gut wie nichts verloren. Wenn der Schukostecker ein wenig warm wird, geht das dort halt als Wärmeverlust verloren -sonst nichts. Die Höhe des fließenden Stroms regelt allein das Ladegerät im Auto. Die "Codierung" vom Kabel und in der Wallbox/Ladeziegel übermittelt die max. Höhe des möglichen Stromflusses an das Ladegerät im Auto.

    Da werden Überspannungsschäden aufgrund Kurzschluss bis zu 20.000 EUR versichert? Ist das jetzt Schadensbegrenzung für die Versicherung? Wie kommt es zu einem Kurzschluß? Hochwasser, Unfall? Und wie entsteht dabei ein Überspannungsschaden, durch gleichzeitigem Blitzschlag? Bei der HUK bekomme ich beispielsweise 3 Jahre lang den Neuwert ersetzt. Da wird nichts auf 20000€ begrenzt, außer bei absichtlichem Selbstverschulden (Alkoholkonsum, Schlüssel stecken lassen usw) - da gibt es unter Umständen nichts, daß ist bei allen Versicherungen aber so.

    Och ecki komm, so war das wirklich nicht gemeint. Beim ersten Versuch war ich an der Stelle auch ein wenig irritiert. Ich hatte die BA zu dem Thema damals nicht gelesen und hielt das S für eine 5 ?! Hat damals auch einen Augenblick gedauert, bis mir klar wurde was das soll. :rolleyes: