Also in der MY17 Broschüre stand folgendes:
Warnung vor Gefahrenstellen**:Diese Funktion weist Sie auf Unfallschwerpunkte und andere Gefahrenstellen im Straßenverkehr hin, ebenso auf verkehrsbeschränkte Zonen. Soweit von Ihnen gewünscht, können Sie sich auch Radarwarnungen anzeigen lassen. Dazu können Sie das System aktivieren, sollten aber die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zur Zulässigkeit der Nutzung eines solchen Systems beachten, die in den unterschiedlichen Ländern gelten.In Deutschland ist die Nutzung eines Radarwarner-Services verboten, daher ist die Funktion werksseitig deaktiviert.
siehe https://i.imgur.com/erNGuvQ.png
ich hab mir die Broschüre extra aufgehoben ![]()
da ich nicht zu schnell fahre, benötigte ich den Warner aber bisher nie.