In meiner ABE steht:
II. Preise
Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe.
Vereinbarte Nebenleistungen und dafür ausgelegte Kosten werden zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet.
Preisänderungen sind nur zulässig, wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll
und die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers/Importeurs geändert worden ist,
falls eine solche nicht besteht, der Hersteller-/Importeurabgabepreis.
Dann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis.
Macht der Verkäufer aufgrund einer solchen Änderung einen um 5 % oder mehr erhöhten Preis geltend,
so kann der Käufer von diesem Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist binnen 2 Wochen ab Mitteilung der Preisänderung zu erklären.
D. h. dann doch, der Verkäufer muss mir gegenüber erst einmal den erhöhten Preis geltend machen,
dann könnte ich binnen 2 Wochen vom Kauf zurück treten.
Solange er sich mir gegenüber nicht äußert, bleibt der Preis der im Kaufvertrag steht.