Hallo,
ist natürlich zunächst mal sehr ärgerlich. Aber du kannst sicher sein, dass der Gutachter, der schließlich in deinem Auftrag handelt, alles nur erdenkliche aufschreiben und mitkalkulieren wird, was da im Untergrund noch betroffen sein KÖNNTE. Das können wir hier aus der Ferne gar nicht beurteilen. Aber ich denke, das wird auf jeden Fall einen Versicherungsfall geben - Selbstregulierung durch den Unfallgegner scheidet bei diesem Schadenbild definitiv aus. Aus dieser Perspektive betrachtet war es auf jeden Fall der richtige Weg, gleich mal ein Gutachten in Auftrag zu geben.
Ich hatte mal vor 5 bis 7 Jahren einen ähnlichen Fall. Ebenfalls zu 100% vom Unfallgegner verschuldet (Auffahrunfall). Der effektive Schaden: Ein total zersplitterter hinterer Stoßfänger (an meinem neuwertigen Fahrzeug), der erneuert und lackiert werden musste. Mehr war nicht kaputt. Der Gutachter hat aber die komplette Anhängevorrichtung inkl. Quertraverse und noch zahlreiche andere Teile vorsichtshalber aufgeschrieben, die alle überhaupt keinen Kontakt mit dem gegnerischen KFZ hatten. Ich habe dann nach Gutachten abgerechnet (Achtung: man bekommt in diesem Fall aber nur den Netto-Betrag ausbezahlt) und danach den Schaden in einer freien Werkstatt mit Lackierbetrieb zu 100% beheben lassen. Am Ende hatte ich € 2.700,- für meine eigene Schadensabwicklung und den Nutzungsausfall übrig (ein Ersatz-KFZ hatte ich nicht gebraucht), ohne dass ich irgendwelche illegalen Dinge gedreht hätte. Das war alles vollkommen legal, so komfortabel ist unser Schadenersatz-Recht in Deutschland. Ach ja, eine merkantile Wertminderung in Höhe von € 500,- hatte der Gutachter auch noch festgelegt - die ist praktisch in den genannten € 2.700,- bereits enthalten. Aber insgesamt konnte ich mich nicht beklagen über den doch recht üppigen Überschuß an Euros.
So eine Abwicklung bedeutet sehr viel Zeitaufwand, den natürlich niemand bezahlt, wenn man es selbst macht. Dafür hat man dann im besten Fall den Überschuß. Oder man lässt es einen Rechtsanwalt machen, dann wird der aber den Gewinn einstreichen (Inkassoprämie und ähnliche Dinge). Muß jeder selbst entscheiden, ob er sich die Abwicklung zutraut.
Viele Grüße
Walter