Beiträge von kogie

    Hallo,


    ist natürlich zunächst mal sehr ärgerlich. Aber du kannst sicher sein, dass der Gutachter, der schließlich in deinem Auftrag handelt, alles nur erdenkliche aufschreiben und mitkalkulieren wird, was da im Untergrund noch betroffen sein KÖNNTE. Das können wir hier aus der Ferne gar nicht beurteilen. Aber ich denke, das wird auf jeden Fall einen Versicherungsfall geben - Selbstregulierung durch den Unfallgegner scheidet bei diesem Schadenbild definitiv aus. Aus dieser Perspektive betrachtet war es auf jeden Fall der richtige Weg, gleich mal ein Gutachten in Auftrag zu geben.


    Ich hatte mal vor 5 bis 7 Jahren einen ähnlichen Fall. Ebenfalls zu 100% vom Unfallgegner verschuldet (Auffahrunfall). Der effektive Schaden: Ein total zersplitterter hinterer Stoßfänger (an meinem neuwertigen Fahrzeug), der erneuert und lackiert werden musste. Mehr war nicht kaputt. Der Gutachter hat aber die komplette Anhängevorrichtung inkl. Quertraverse und noch zahlreiche andere Teile vorsichtshalber aufgeschrieben, die alle überhaupt keinen Kontakt mit dem gegnerischen KFZ hatten. Ich habe dann nach Gutachten abgerechnet (Achtung: man bekommt in diesem Fall aber nur den Netto-Betrag ausbezahlt) und danach den Schaden in einer freien Werkstatt mit Lackierbetrieb zu 100% beheben lassen. Am Ende hatte ich € 2.700,- für meine eigene Schadensabwicklung und den Nutzungsausfall übrig (ein Ersatz-KFZ hatte ich nicht gebraucht), ohne dass ich irgendwelche illegalen Dinge gedreht hätte. Das war alles vollkommen legal, so komfortabel ist unser Schadenersatz-Recht in Deutschland. Ach ja, eine merkantile Wertminderung in Höhe von € 500,- hatte der Gutachter auch noch festgelegt - die ist praktisch in den genannten € 2.700,- bereits enthalten. Aber insgesamt konnte ich mich nicht beklagen über den doch recht üppigen Überschuß an Euros.


    So eine Abwicklung bedeutet sehr viel Zeitaufwand, den natürlich niemand bezahlt, wenn man es selbst macht. Dafür hat man dann im besten Fall den Überschuß. Oder man lässt es einen Rechtsanwalt machen, dann wird der aber den Gewinn einstreichen (Inkassoprämie und ähnliche Dinge). Muß jeder selbst entscheiden, ob er sich die Abwicklung zutraut.


    Viele Grüße

    Walter

    Das sehe ich etwas anders. Ich kann mich noch an eine Zeit erinnern, da wusste man, dass 100 ccm Hubraum pro Kalenderjahr eine KFZ-Steuer von DM 14,40 verursachen. Damit konnte man kalkulieren und seine Kaufentscheidungen davon ableiten. Inzwischen ist das so, dass man (auch wenn man sich 2 Stunden Zeit nimmt), nicht mehr vorab errechnen kann, wieviel Steuer bei einem bestimmten KFZ anfallen werden. Man muß sich überraschen lassen, was der Steuerbescheid zu Tage fördert. Im konkreten Fall war das für mich eine positive Überraschung - es kann aber auch anders ausgehen. Kalkulierbare Verhältnisse wären mir lieber ...

    Heute ging auch bei mir der Steuerbescheid ein. In den letzten 46 Jahren bekam ich noch nie einen Steuerbescheid, der so kompliziert aufgebaut war. Da sollte man jeweils ein paar Jahre Jura und Steuerverwaltung studiert haben, um dieses Dokument komplett verstehen zu können.


    Wenn ich mal versuche, die drei Seiten in einem Satz auszudrücken: Der Niro PHEV zahlt pro Jahr € 32,00 (16 * € 2,00), bekommt jedoch in den Jahren 2021 bis 2025 ein außerordentliches Steuergeschenk von je € 30,00 pro Jahr).

    Das Fahrzeug, das du als "2019er Spirit (EZ 12/2019)" bezeichnest, ist doch mit ziemlicher Sicherheit bereits ein Modelljahr 2020? Ansonsten wäre es bereits vor dieser Erstzulassung extrem lange auf Halde gestanden. Nach meinem Kenntnisstand wurde bei MJ2020 auf jeden Fall schon mal das deutlich größere Display geliefert. Ich muß aber dazusagen, dass ich mich nicht wirklich intensiv mit dem HEV beschäftigt habe. Beim PHEV gilt aber meine Aussage bezüglich des Displays. Und ich würde unter keinen Umständen auf das große Display verzichten wollen.


    Ein 4 Jahre altes Fahrzeug mit einem Neuwagen zu vergleichen ähnelt natürlich schon irgendwo dem Vergleich zwischen Äpfel und Birnen. Da wäre die bereits zu großen Teilen abgelaufene 7-Jahres-Garantie, die Risiken, die man grundsätzlich bei Gebrauchtwagenkäufen eingeht (z.B. verschwiegene Mängel, Unfallschäden oder Kinderkrankheiten), Abnutzung sämtlicher Verschleißteile (Bremsbeläge, Bremsscheiben, Reifen, Hochvolt-Akku, um nur einige zu nennen). Aber ich denke, dieser Vergleich dürfte sowieso erledigt und zugunsten des Neuwagens mit EZ 12/2019 entschieden worden sein. Natürlich sind auch bei EZ 12/2019 bereits 14 Monate der 7-Jahres-Garantie vorbei. Aber 14 Monate von 7 Jahren - damit lässt sich noch leben. Aber nicht, wenn schon 4 von 7 Jahren vorbei sind. Da kannst du dann gleich einen Franzosen oder Japaner kaufen. Ein ganz wesentliches Kaufargument für die Koreaner ist doch die 7-Jahres-Garantie, zumindest bei mir. Ich habe damit bei Hyundai schon sehr gute Erfahrungen gemacht (dort nur 5 Jahre). Da kann kein VW, BMW oder Benz mithalten (habe die letzten 15 Jahre ständig Firmenwagen der Marke mit dem Stern gefahren und bin davon maßlos enttäuscht).

    Hier noch eine kleine Ergänzung, weil es gerade so schön zum Thema passt:


    Unser Niro soll von meiner besseren Hälfte und mir gemeinsam genutzt werden. Natürlich hat jeder sein eigenes Smartphone und es möchte auch jeder gerne seine UVO-App nutzen. Wir haben allerdings eine gemeinsame eMail-Adresse.


    Da hatte ich mir schon Sorgen gemacht, ob das überhaupt funktionieren kann. Und ich wollte schon fast eine andere eMail-Adresse auf dem Smartphone meiner Frau registrieren und angeben. Na ja, dachte ich mir, ich kann es ja vorab mal mit derselben Mailadresse probieren, die ich bereits auf meinem Handy hinterlegt hatte. Kaum waren eMail-Adresse und Passwort eingetippt, schon lief alles wunderbar.


    Ich kann hier also komplette Entwarnung geben. Das funktioniert tadellos, einen KIA-Pkw mit zwei Smartphones per UVO-App wechselweise zu "betreuen".

    Alles vollkommen korrekt, was da im Video in Sekunde 39 gemeldet wird: "To use UVO remote services with your smartphone download the UVO app and create a UVO account."


    An dieser Stelle muß nun das Smartphone aktiv werden. Und ich denke, da liegt bei Dir der Fehler. Solange Du den UVO-account nicht per Smartphone erzeugt, ein Passwort festgelegt und in der App die FIN (Fahrgestellnummer) eingetragen hast, macht der Niro bei dieser Maske nicht weiter. Durch das Abschicken der FIN (am Smartphone) weiß das KIA-Rechenzentrum, mit welchem KFZ sich Dein Smartphone verbinden möchte. Die haben ja bei KIA auch keine hellseherischen Fähigkeiten. Man muß denen schon sagen, welches Smartphone sich mit welchem Auto verbinden möchte.

    Die müssen nicht per Bluetooth verbunden werden, sondern per Internet. Aber du hast es schon korrekt verstanden, dass dies während der UVO- Aktivierung geschehen muß. Es bringt also nichts, wenn du nur eine Komponente im Zugriff hast. Du brauchst Auto UND Smartphone UND App.

    Ich habe vor 2 Monaten auch gemeint, ich könne ja mal kurz UVO aktivieren, obwohl das Auto 20 km von mir entfernt stand. Man braucht aber wirklich beides im direkten Zugriff: a) das Auto und b) das Smartphone mit installierter UVO-App. Und zusätzlich natürlich auch noch ein funktionierendes Mobilfunk-Netz mindestens für den Niro. Ich denke, für das Smartphone sollte es auch ausreichend sein, wenn es eine Internet-Verbindung per WLAN hat.

    So sieht´s bei mir aus (ebenfalls huk24):


    Gesamt-Jahresprämie: 233,26 €/Jahr bei jährlicher Zahlung

    SB: bei VK 150 € / bei TK 150 €

    Haftpflicht SF 46

    VK SF 46

    Jahresfahrleistung 15Tkm

    ohne Schutzbrief, mit Kasko Select

    nur VN und Ehepartner


    Schade, in 4 Jahren wird´s nicht mehr billiger werden, da die huk24 bei SF50 mit der Zählung der schadenfreien Jahre aufhört. Sonst würde es vermutlich eine negative Prämie ergeben. ;)