"Wallbox" für Stellplatz für Mietwohung: Erfahrungen?

  • NAbend.


    Da hat mir der freundliche Händler doch erzählt, dass es für den Anschluss einer "Wallbox" an einem Stellplatz ein höchstrichterliches Urteil gibt, dass der Vermieter dies umsetzen muss. Entstehende Kosten wie Anschaffung, Planung und Baumaßnahme kann der Vermieter wohl auf den Mieter umschlagen. Eine Bafa-Förderung in Höhe von 900,- solls erträglich machen. Wie sind Eure Erfahrungen in einer Großstadt wir Hamburg oder Berlin oder München?

    Alleine so eine "Wallbox" in der Ausführung als Säule kostet wohl schon min. 1000,- €. Wenn der Vermieter nimmt, was der Mieter möchte. Hat der Mieter da überhaupt echtes Mitsprecherecht? Oder wie ist das?


    Anlass ist, dass wir ein Kia E-Niro kaufen wollen. Die Ladesäulensituation ist wohl gerade bei Fahrten über Land nicht immer so optimal, wie der gemeine Autofahrer sich das wünscht.


    Was sind Eure Erfahrungen, Gedanken, Recherchen?



    Horst.

  • Ich hatte letztens nach Antragstellung bei der KfW mit meinem Elektriker über den Anschluß einer Wallbox in der Tiefgarage gesprochen.

    An meinem Stellplatz habe ich bereits eine CEE 11kW Steckdose, die eigentlich nur durch die Wallbox zu ersetzen wäre,

    ABER

    der Elektriker hat abgelehnt!

    In diesen Fällen muß neuerdings die komplette Tiefgaragensituation hinsichtlich des Anschlußwertes überprüft werden, um dann ein Gesamtkonzept zu erarbeiten.

    Das sieht dann so aus, daß neue Zuleitungen in die Gemeinschaftsgarage zu verlegen sind, um daß dann alle Stellplätze mit genügend großem Anschlußwert versorgt werden können.

    Und wenn dann der Vermieter wie bei Horst zustimmen möchte, dann ist die Kostenfrage sehr zu berücksichtigen, denn von der Energieversorgung eine neue Stromversorgung für die komplette Garagenanlage wird furchtbar teuer! Und das dann auf Deine Kosten!


    Das liest sich in der Einladung zur Eigentümerversammlung dann wie folgt:


    TOP Y. Implementierung E-Mobilität in der Tiefgarage

    Diskussion und Beschlussfassuns über die Beauftragun§ / Grundlagenermittlung und Planungsentwurf zur lmplementierung eines Lastenmanagements für die EMobilität (siehe AnlageAngebot Langzeitmessung und Konzepterarbeitung sowie Flussdiagramm).Allgemeiner Hinweis: Das "Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Anderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz # WEMoG)", wie das Gesetz zur WEG-Reform mit vollständigem Namen heißt, führt u.a. auch zu Anderungen am Wohnungseigentumsgesetz, speziell auch für die EMobilität.

    Auszug auf dem WEMoG neu:

    §20 Bauliche VeränderungenJeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die

    1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,

    3. dem Einbruchsschutz und4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität dienen.

    Trotz des in der Novellierung des WEMoG implementierten Anspruchs auf lnstallation einer Wallbox, ist über die Durchführung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.Die Verwaltung weist daraufhin, dass das Verlegen von Stromleitungen nebst Montage von Steckdosen oder Wallboxen einen Eingriff in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums darstellt. Die Maßnahmen benötigen daher einer Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

    Beschlussvorschlag:Der Verwalter wird beauftragt und bevollmächtigt, folgende Arbeiten namens und im Auftrag der

    Wohnungseigentümergemeinschaft zu veranlassen und zu vergeben:- Netzanalyse zur Lastbeurteilung im Niederspannungsnetz / Lastreserve in Langzeitmessung

    - Prüfung und Erarbeitung eines Konzepts für ein LastenmanagementDie Ausführung der Arbeiten soll laut AG BV WEG XXX (siehe Anlage) vom 26.07.202L

    an die Fa. PBS Ingenieurgesellschaft mbH, Aalen vergeben werden. Die Kosten der Maßnahme inHöhe von ca. EUR 3.000,00 werden der Erhaltungsrücklage entnommen.


    Für mich ergibt sich folgender Sachverhalt:

    meine 3,7 kW Ladeleistung realisiere ich mit einem Ladegerät, das ich in die CEE-Steckdose stecke, leider ohne KfW-Zuschuß, weil der Elektriker ablehnt.

    die Nutzung des KfW-Zuschusses kann man wegen der ewig langen Bearbeitungszeit in der Pfeife rauchen, also kein Zuschuß


    Wir sehen die Bremsen, die der Gesetzgeber eingebaut hat, um die Energiekonzerne wieder mal mit fetten Gewinnen zu versorgen!


    Gruß

    Gerd

  • Für mich ergibt sich folgender Sachverhalt:

    meine 3,7 kW Ladeleistung realisiere ich mit einem Ladegerät, das ich in die CEE-Steckdose stecke, leider ohne KfW-Zuschuß, weil der Elektriker ablehnt.

    die Nutzung des KfW-Zuschusses kann man wegen der ewig langen Bearbeitungszeit in der Pfeife rauchen, also kein Zuschuß

    Hallo Gerd,


    im Prinzip fährst Du doch mit dieser Lösung beim PHEV nicht schlecht. Du kannst glücklich sein, dass es die CEE-Steckdose bereits gab, sonst hätte sich der Elektriker in der aktuellen Situation vermutlich dagegen gewehrt. Und sollte Dir die Ladeleistung künftig nicht mehr ausreichen (z.B. um später mal einen BEV zu laden), kannst Du an die Steckdose immer noch eine mobile Wallbox ranhängen, wie beispielsweise die go-eCharger-HOME+ mit 11 kW. Das Einstecken einer mobilen Wallbox kann doch nicht genehmigungspflichtig sein. Ist nur ein bisschen blöd, weil Du das Ding wegen der Diebstahlgefahr jedes Mal wieder entfernen musst. Gegen eine abschließbare Blechkiste an Deinem eigenen TG-Stellplatz könnte doch eigentlich die Hauseigentümer-Gemeinschaft auch nichts machen?


    Gruß Walter

    KIA Niro Vision PHEV, MJ21, weiß, NAVI-Paket, AHK ab Werk (für Wohnwagen), zugelassen 01/2021

    -----

    RENAULT Twingo Z.E. Urban Night, MJ22, Pyrénées-Weiß, als elektrischen Stadtflitzer (Zweitwagen)

    bestellt 22.02.22, zugelassen 11.07.22

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    PV-Anlage 4,62 kWp mit BatteryBox Fenecon Pro Hybrid 10,2 kWh (3-phasiges AC-, DC- oder Hybrid-Stromspeicher-System), Be-/Entladeleistung: bis zu 10 kW

  • Hallo Horst,

    in einem allgemeinen Forum wie goingelectric findet man dazu einige Beiträge. Das scheint alles nicht so einfach.

    Beipiele: Link1 Link2

    Nov. 2016 - Apr. 2020 HEV Vision mit ADA MY 2017 Snow White Pearl
    seit April 2020 e-Niro Vision 64kWh P3 MY2020 3-Phasen-Lader weiss, gebaut 17.01.2020; PV 7,03kWp + 2*openWB

  • Gegen eine abschließbare Blechkiste an Deinem eigenen TG-Stellplatz könnte doch eigentlich die Hauseigentümer-Gemeinschaft auch nichts machen

    Hallo Walter,

    die Blechkiste (Ladegerät) ist angeschlossen!

    20210825_115123-b-nk2.jpg


    Ich habe mir das EM2GO-Ladegerät gekauft.

    Funktioniert ohne WiFi und Bluetooth!

    Einfach nur die geladene Energiemenge ablesen und dann die Verbindung zum Auto unterbrechen, Kilometerstand ablesen - fertig.

    Ich bin sehr zufrieden damit!


    Gruß

    Gerd

  • Ah, alles klar. Das Schloß ist ja schon dran - was will man dann noch mehr? Ich habe genauso den Weg OHNE Förderung gewählt, weil ich ein paar Tage zu früh dran war und außerdem auch noch meine Gesamtkosten unterhalb des Mindesbetrags lagen (Eigenmontage).

    KIA Niro Vision PHEV, MJ21, weiß, NAVI-Paket, AHK ab Werk (für Wohnwagen), zugelassen 01/2021

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  • Oh je, das sind ja jetzt nicht die Berichte die ich hören wollte. Lange Bearbeitungszeiten bei er BaFa. Kostentreibende Installationsvorschriften.


    Richtig stellen muss ich, dass es sich um einen Stellplatz unter freiem Himmel handelt. Wie nennt man denn da die "Wallbox"? Ladestation? Und Ladesäule sind dann die frei zugänglichen? Oder wie jetzt?


    Da fährt man 30 Jahre Auto und kommt sich wie ein Anfänger vor. Aber in Sachen Elektromobilität sind wie dass hier auch.


    Ich werde mal bei den beiden Links reinschauen. Mal gucken, was da so zu finden ist.

    Danke für die Berichte, Links und Hinweise.


    Horst.

  • Eine zentrale Frage ist zunächst mal, wer der Eigentümer dieses Stellplatzes unter freiem Himmel ist. Bist Du da im Grundbuch eingetragen oder hast Du den Platz nur auf Zeit gemietet? An einem gemieteten Stellplatz selbst Geld für eine fest installierte Wallbox zu investieren, scheidet ja wohl aus. Wenn der Vermieter das ganze Projekt plant, installiert und (zu 100%) auf Dich als Mieter umlegt, wird es recht kostspielig werden. Und Dein Einfluß auf die Auswahl des Gerätes wäre dann auch gering. Ich glaube, da würde ich die Finger weglassen. Außer es gibt noch weitere Interessenten und man könnte sich zumindest die Kosten für Elektroplanung und Stromzuleitung teilen. Ich denke, bei einem gemieteten Stellplatz kommt maximal der Weg in Betracht, den gemestu gewählt hat (siehe oben #2 und #5).


    Handelt es sich dagegen um Deinen eigenen Stellplatz, bestimmst Du selbst, welche Wallbox da hinkommt. Dann muß der Gebäude-Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft gemäß aktueller Rechtssprechung tolerieren, dass Du (auf eigene Kosten), die Leitung dorthin legen lässt oder die Arbeiten selbst in Auftrag geben.


    Ich hatte vor gut einem Jahr ernsthaftes Interesse, eine Wohnung in einer neu entstehenden Eigentumswohnanlage zu erwerben. Das Projekt war als seniorengerechte Wohnanlage beworben worden (mit behindertemgerechten Zugang, Aufzug, usw.) - auch rund 20 PKW-Stellplätze gehörten dazu. Als ich mich erkundigte, wie es denn mit Stromversorgung oder Ladestationen an diesen überdachten Stellplätzen aussieht, bekam ich eine Abfuhr. Stromanschlüsse seien nicht geplant !!! Toll, und das bei einem neu geplanten Objekt, das im Jahr 2021 bezugsfertig werden soll. Ich habe meine diesbezüglichen Pläne aufgrund der Auskunft begraben. Ich kaufe mir doch nicht für rund 300.000 € eine seniorengerechte Eigentumswohnung mit überdachtem PKW-Stellplatz, an dem der Planer leider den Stromanschluß "vergessen" hat. Solchen Architekten bzw. Elektro-Planungsbüros gehört die Zulassung entzogen.

    KIA Niro Vision PHEV, MJ21, weiß, NAVI-Paket, AHK ab Werk (für Wohnwagen), zugelassen 01/2021

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  • - Netzanalyse zur Lastbeurteilung im Niederspannungsnetz / Lastreserve in Langzeitmessung

    - Prüfung und Erarbeitung eines Konzepts für ein Lastenmanagement

    Allein diese 2 Prüf- und Messarbeiten kosten 3000€? Ok, wenn ein Gesetz schon einen so gewaltigen Namen trägt, war das auch zu erwarten. Mieter wurden da kein einziges Mal erwähnt, ich denke, die haben da keine Rechte.

    Was wird es wohl kosten, wenn sich herausstellt, dass der Elektriker im Rahmen einer Kabelneuverlegung eine Kernbohrung durch eine tragende Betonwand bohren muss?

    2018 PHEV Vision weiß, mit adaptiven Tempomat :whistling: (2. Foto von mir mit einem Niro - trotz der teuersten Probefahrt die ich je gemacht habe ;) ) AHK, 205/60R16H Goodyear Vector 4Seasons G2

  • Der Stromanschluss wurde mit Sicherheit nicht vergessen, sondern eingespart - kostet halt alles zusätzlich. Immerhin gibt es das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das inzwischen schon mal die Verlegung von Schutzrohren für Elektrokabel vorsieht.

    Ich warte zur Zeit darauf, ob die Westnetz einen Baukostenzuschuss für die Wallbox verlangen wird - da es ein MFH ist, kann hier jede Leistungserhöhung kosten.

    Nov. 2016 - Apr. 2020 HEV Vision mit ADA MY 2017 Snow White Pearl
    seit April 2020 e-Niro Vision 64kWh P3 MY2020 3-Phasen-Lader weiss, gebaut 17.01.2020; PV 7,03kWp + 2*openWB