Beiträge von red_renegade

    Man kann es drehen und Wenden wie man mag und trefflich über Sinn oder Unsinn philosophieren, es bleibt wohl immer eine Frage der ganz eigenen Ansicht.

    Wobei einige Maßnahmen eben doch mehr Argumentationskraft haben dürften als andere, deren Sinn auch objektiv gesehen eher überschaubar sein wird.


    Gratis Parken zum Beispiel ist ein merklicher, weil je nach Nutzung ein kleinerer bis größerer monetärer Vorteil. Ausnahmen von Tempolimits auf sehr begrenzten Abschnitten und die sporadische Benutzung von Busspuren in ohnedies mit Autoverkehr notorisch vollgestopften Städten wird sich für den Betreffenden als merklicher Zeitgewinn dagegen eher kaum bemerkbar machen. Einzig ein selbstbezogener Statusgewinn mag mit letzteren Maßnahmen verbunden sein. Ganz im Sinne "Hey, schaut mich an, ich fahre ein E-Auto, ich darf das. Nämlich schneller fahren/die Busspur benutzen." Ok, manche brauchen auch das.

    Dieses Thema wurde hier in Wien auch schon angedacht und wieder verworfen. Der Grund dafür: Busse die in Städten oder Überland auf eigenen Busspuren am Weg sind, verfügen meist über eine funkgesteuerte Voranmeldefunktion für Ampeln. Das heißt, nähert sich ein Bus einer Kreuzung, die für seine Fahrtrichtung ROT zeigt, dann schaltet die Ampel, während alle anderen Verkehrsteilnehmer vor der roten Ampel warten, für den Bus auf Grün.Da diese Steuerung für privat PKW nicht vorgesehen ist, würden diese die Busspuren an Kreuzungen sinnlos blockieren.


    Verworfen wurde es von der Frau Vizebürgemeisterin und Verkehrsstadträtin, ja. Der werte Herr Verkehrsminister hat allerdings schon anklingen lassen, das notfalls über die StVO regeln zu wollen. Somit ist das Thema mitnichten erledigt.


    Umgesetzt wurde ja offenbar bereits die Ausnahme vom Lufthunderter, was ja an sich schon Humbug ist, weil kein normaler EV-Fahrer über längere Strecken hinweg seinen Akku weit über 120 km/h treibt, das Ganze also nur Chaos schafft und minimalen Nutzen für Fahrern von Elektroautos bietet. Lustig ist ja auch, dass sich diese Ausnahme ja nur über das Kennzeichen kontrollieren lässt. Während PHEVs in Österreich keine "grüne" Nummer bekommen, werden PHEVs deutscher Provenienz (die ja Anrecht auf ein "E"-Kennzeichen haben) von dieser Regelung erfasst.


    Was die Mitbenutzung von Busspuren betrifft (den Sinn dieser Maßnahme einmal hintangestellt), fragt man sich, wie das etwa bereits für Taxis gilt, die ja schon von Anfang an Busspuren nutzen dürfen. Das mit der Voranmeldefunktion sehe ich weniger als Problem, da das dann ja für alle Busspurbenützer gelten muss. Notfalls muss man halt alle Busampeln mit "normalen" Ampeln umrüsten. Das alles spricht zwar nicht für den Nutzen dieser Maßnahme, aber der Herr Minister und gescheiterte Präsidentschaftskandidat hat halt wieder ein Projekt entdeckt, dass er gegen jede Widerstände durchsetzen möchte.

    Was macht jemand der eine abgedunkelte oder foliengetönte Heckscheibe hat. Macht sich von den Hirnis die sich irgendwelche Verordnungen sich aus dem Hirn saugen eigentlich keine Gedanken über die Praxis. Wenn die Plakete nicht gesehen wird gibts bestimmt ein Bußgeld ! - Nur weils irgendwo in irgendeiner Verordnung steht

    In der FZV ist ja eigentlich auch, wie oben herausgestrichen, wörtlich von der "Rückseite" die Rede. Keine Ahnung, warum diverse Zulassungstellen daraus "Heckscheibe (von außen)" gemacht haben. Im Zweifel hat aber der Gesetzestext mehr Gewicht als ein Hinweis auf einer Behörden-Webseite.

    Wenn ich mir Absatz 5 von § 9a FZV so ansehe, müsste das eigentlich heißen, dass speziell für E-Fahrzeuge ausgegebene ausländische (nicht-deutsche) Kennzeichen, etwa die "grünen Kennzeichen" in Österreich, die Anbringung einer E-Plakette überflüssig machen, da diese dem "E"-Kennzeichen damit gleichgestellt sind (zu hoffen ist dann aber wohl, dass der Parksheriff in Oberzuzenhausen sich auch mit den diversen in Europa für Elektrofahrzeuge verwendeten Kennzeichen und/oder Plaketten auskennt):


    "Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich."



    Allein: In Österreich zumindest sind die "grünen Kennzeichen" ausschließlich für EVs bestimmt, also ist die "E-Plakette" hier mangels in Österreich ausgegebener Plakette eigentlich nur für PHEV interessant (HEV qualifizieren sich ja ohnehin nicht für die "E"-Plakette).

    die Quelle dafür wäre schon interessant.

    Zur blauen E-Plakette für Fahrzeuge mit ausländischer (nicht-deutscher) Zulassung siehe auch §9a Abs.4 und 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), z.B. hier


    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9a.html


    Interessant dabei, dass laut Gesetz die Plakette "an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist". Auf den Webportalen einiger Landkreise ist dagegen die Rede davon, dass die E-Plakette "gut sichtbar an der Heckscheibe des Fahrzeugs von außen anzubringen" ist, z.B. hier im Ostalbkreis (www.ostalbkreis.de - ganz unten auf der hier verlinkten Seite - aus Platzgründen hab ich den Link verkürzt).

    Habs inzwischen rausgefunden. Gemeint ist die blaue "E-Plakette", die man für jene Fahrzeuge mit ausländischer (d.h. nicht-deutscher) Zulassung beantragen kann, welche in Deutschland das "E"-Kennzeichen bekommen würden. Damit kann man auch mit ausländischer Zulassung in den Genuss der leider überschaubaren Vorteile kommen, die manche Gemeinden in Deutschland so bieten (meist auf ein paar Stunden Gratisparken beschränkt). Die E-Plakette wird logischerweise auch nur an entsprechende Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung ausgegeben und ist an der Heckscheibe anzubringen.


    Das Ganze hat mit der (im Planungsstadium stecken gebliebenen) blauen NOx-Plakette ebensowenig zu tun wie mit der Umweltplakette. Letztere brauchen EV- und PHEV-Fahrzeuge unabhängig vom Zulassungsstaat auch weiterhin, wenn man mit diesen in die zahlreichen Umweltzonen in Deutschland einfahren möchte.