Servus,
das hieße dann, wenn ich nach der Vorabdurchsicht bei der Inspektion im Januar 21 die AU und HU nicht beim Händler machen lasse, dass dieser die Kostenerstattung der Vorabdurchsicht nicht oder nur dann erstattet bekommt, wenn ich ihm das Prüfprotokoll zukommen lasse?
Ich hatte das bisher immer einem Verwandten (Kfz-Sachverständiger/Prüfer) zukommen lassen.
Gruß und bleibt gesund