Guten Morgen,
wieder was gelernt: Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt nicht in Betracht, weil sich mein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegen das Autohaus richten würde, bei dem ich gekauft habe. Und das ist inzwischen insolvent, nachdem Kia ihm den Vertrag gekündigt hat.
Kia lässt die Frist verstreichen und äußert sich nicht. Die Werkstatt verweigert jede Aussage zur Reparaturdauer. Mir bleibt deshalb nur der Weg, den Anspruch auf Reparatur im Rahmen der Garantie gerichtlich geltend zu machen. Das kann bei den üblichen Klagefristen schon in der ersten Instanz locker ein halbes Jahr dauern. Für die Zwischenzeit habe ich keinen Anspruch auf eine Ausfallentschädigung.
Vermutlich weiß die Rechtsabteilung von Kia das alles und kann es sich deshalb leisten, mich am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen. Da kann man nichts machen, aber mal ganz ehrlich: Würdet Ihr von einem Unternehmen, dass sich so verhält, nochmal was kaufen?
Freundliche Grüße ans Forum
Günter