Auch wenn im Vertrag nicht geregelt ist was bei Nichterfüllung passiert (z.B. Schadensersatz) heißt das ja nicht, dass es kein Anrecht auf Schadenersatz gibt. Auch andersrum musst du als Käufer für die unkosten zzgl. Zinsen aufkommen wenn du dein bestelltes Auto nicht bezahlst, auch wenn davon nichts im Vertrag stehen sollte.
Entscheidend wird am Ende sein, wie verbindlich der im Vertrag genannte Liefertermin ist. Steht dort z.B. "nur" vorraussichtlich wird es schwierig bei späterer Lieferung daraus einen Schaden abzuleiten, der zu ersetzen wäre.
Den Weg den MichaleHamburg gewählt hat (Anwalt) gehen nur die wenigsten daher wird es hier wenige mit Erfahrungen dazu geben. Wobei ich schon auch sagen muss das KIA dies mit ihrer "Nocommunication" Politik provoziert. Eigentlich gibt es immer Mittel und Wege sich ohne dritte (Anwalt, etc.) einig zu werden, weshalb der Verdacht entsteht, dass KIA damit spekuliert, dass kaum jemand über einen Anwalt teure Hilfe in Anspruch nehmen wird.