wie regelst du in den Bedingungen der Gesellschaft A das, was eigentlich die Gesellschaft B betrifft?
"Gesunder Menschenverstand an"
Da diese Klausel nur die Folgegesellschaft trifft und für diese zum Nachteil ist wäre es doch clever, wenn alle Gesellschaften diese Klausel haben...
Haben sie aber nicht, da das nicht geht.
Denn:
dieses Procedere ist ganz klar geregelt und natürlich ist das ein Fall für die BaFin.
Les dir einfach den 2ten Link von der BaFin durch, dann findest du es.