Beiträge von e-laun

    wie regelst du in den Bedingungen der Gesellschaft A das, was eigentlich die Gesellschaft B betrifft?


    "Gesunder Menschenverstand an"
    Da diese Klausel nur die Folgegesellschaft trifft und für diese zum Nachteil ist wäre es doch clever, wenn alle Gesellschaften diese Klausel haben...
    Haben sie aber nicht, da das nicht geht.
    Denn:
    dieses Procedere ist ganz klar geregelt und natürlich ist das ein Fall für die BaFin.


    Les dir einfach den 2ten Link von der BaFin durch, dann findest du es.

    laut @Steffen ist der PTC in der DE Ausführung nicht drin. Als Zubehör habe ich ihn auch noch nicht gesehen.
    Das Teil ist aber wie ein Gitter, das seitlich unten in die Mittelkonsole von der Fahrerseite-Fußraum in den Luftkanal eingeschoben wird. Wenn die Verkabelung liegt, die Lastrelais und Sicherungen bestückt sind, dann wäre er easy selbst nachrüstbar. Der Preis mit ca 100€ wäre ja akzeptabel.
    Da ich momentan keinen Zugriff auf das Werkstatthandbuch des Niro 2018 habe kann ich keine Bilder bringen.


    Is aber viel hätte, hätte, ...

    Nehmen wir an der PI schafft 40 Kilometer rein elektrisch, die dabei entstehende Abwärme wird mit Sicherheit genutzt - wofür dann ein Vorheizer ?

    nach meinem Wissen : Nein.
    Das EV System hat einen eigenen Kühlkreislauf mit einer eigenen Wasserpumpe und die Innenraumheizung hängt am Benzinerkühlwasserkreislauf.


    Außerdem ist ja der Vorteil des Elektromotors, dass er einen deutlich besseren Wirkungsgrad hat als der Verbrenner. (ca 90% vs ca 50% beim Diesel)
    Du schreibst ja schon selbst, dass Diesel aufgrund ihres (relativ) hohen Wirkungsgrades einen Elektro Zuheizer benötigen. Ein PHEV folglich noch mehr.

    Würde mich interessieren, ob da die BaFin schon eingeschaltet ist.


    Nach
    https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__5.html
    und
    https://www.bafin.de/DE/Verbra…versicherung_artikel.html


    muss die Versicherung der Folgeversicherung die "Dauer, die Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben" mitteilen.


    Damit ist das ganze wieder transparent und der Folgeversicherer wird einem was hüsteln.


    Die Klausel der Verti, wonach beim Versicherungsübergang so getan wird als wäre ein Schaden "nicht rückstufungsrelevant" gewesen ist für mich (forsichtig formuliert) tricky.

    Bin seit ewigen Zeiten bei der HUK24.
    Zahle dort 430€ (19.000km, SB 300/150, SF 35, älter 25, privat, Carport, Mallorca, Schutzbrief, Rabattschutz, Kasko Select, Kasko Plus, Fahrerschutz).


    vergleichbarer Tarif bei Verti: (Klassik) 444€

    Jo. Und eigentlich kann man ganz auf die Warnung verzichten.

    finde ich nicht. Es ist eben ein "toter Winkel" Assistent und genau dafür macht er Sinn. ich hatte durchaus in der Vergangenheit die ein oder andere Situation, dass ich fast einen rechts schräg hinter mir trotz Blick in den Aussenspiegel, usw übersehen hätte. Da ist diese Einblendung schon eine Hilfe.