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Beiträge von e-laun
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rote Nummernschilder sind nur für Test bzw Überführungsfahrten und nur für gewerbliche Besitzer zulässig.
Außerdem muss ein Fahrtenbuch geführt werden.Verleiht der Händler so ein Kennzeichen oder in diesem Fall ein KFZ für mehr als einen Tag, so ist dieser Zweck nicht mehr gegeben und er begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Außerdem hat in diesem Fall der Fahrer keinen Versicherungsschutz.
Das wird kein (vernünftiger) Händler freiwillig tun. -
das durftest du damals so wenig wie heute!
Über die Zulässigkeit MUSS ein Richter entscheiden und die Weitergabe an 3te ist heute mehr denn je aus Datenschutzgründen untersagt -
WLAN Hotspot mir Netzclub Karte kostet ca 20€ einmalig. Damit ist das Navi versorgt. Was braucht man mehr?
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Das Urteil des BGH hilft nicht wirklich weiter. Es hat nur die Begründung der vorigen Instanz "Die Aufzeichnung verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und unterliege einem Beweisverwertungsverbot" zurückgewiesen.
Die Aussage ist, dass abhängig von der konkreten Situation das Datenschutzinteresse mit dem Interesse an der Aufklärung eines Vorganges abzuwägen sei.
Das bedeutet nicht, dass nun jeder vor Gericht die Zulässigkeit seiner Aufnahmen als Beweis verlangen kann. Der Richter kann sie nur nicht pauschal mit dem Verweis auf den Datenschutz ablehnen.
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schucki: wo ist der Kratzer hin?
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Ich frage mich, ob es zwingend eine Berliner ZulSt sein muß... Tut es nicht eine etwas außerhalb auch ?
lol... Dann hol ich mir halt ein Kennzeichen aus Dresden

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Folgend die Zulassungszahlen Deutschland incl Mai 2018:
2016: 1177 (durchschnittl. 195/ Monat)
2017: 4367 (durchschnittl. 364/ Monat)2018:
Januar: 373
Februar: 308
März : 346
April: 410
Mai : 370gesamt: 7352
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oder übersehe ich etwas?
nur die Realität

Wer weiß schon, welche Sau als nächstes durchs Dorf getrieben wird. Heute Stickoxyd. Morgen Feinstaub? -
OttoPartikelFilter