Hi Frank,
ich hatte auch mal so ne taube Nuss. Die habe ich nach 1 Jahr zurückgeklagt.
Dazu ist es aber notwendig,
1.) die Mängel anzuzeigen
2.) dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben (incl Fristsetzung!)
3.) bei absehbarer Aussichtslosigkeit rechtzeitig einen Anwalt dazuzuziehen und Klage zu erheben.
Mein Händler seinerzeit brauchte ein Gerichtsurteil, um die Rückabwicklung beim Hersteller geltend machen zu können.
Danach habe ich bei ihm ein neues Auto bestellt.
Bitte dabei nicht vergessen, dass dabei pro gefahrene 1000km ca 0,5 - 0,67% (Gerichtsabhängig)als Nutzungsentgelt fällig werden.
Wünsche dir viel Erfolg!!