Wenn er auf GPS eingestellt ist, nimmt er doch automatisch die richtige Zeit. Zusätzlich Sommer / Winterzeit wär doppelt. Die Option ist vermutlich für die manuelle Zeiteingabe.
@Hardstylemusic welche Optionen hast du aktiviert?
Wenn er auf GPS eingestellt ist, nimmt er doch automatisch die richtige Zeit. Zusätzlich Sommer / Winterzeit wär doppelt. Die Option ist vermutlich für die manuelle Zeiteingabe.
@Hardstylemusic welche Optionen hast du aktiviert?
Auch wenn die von KIA sind müssen die natürlich irgendwie geprüft sein. Steht die Größe im COC / im Benutzerhandbuch? Ich meine nicht.
Der Fussgängerschutz kann verändert / schlechter sein. Ich suche gerade nach ähnlichen Fragen über "Zierleisten", die soweit ich gelesen habe nicht Eintragungspflichtig sind. Ein Rammschutz hingegen schon. §19 stvzo sollte auch Aufschluss geben, ist aber nicht ganz einfach.
Wenn es unbedenklich und eingetragen ist, dann ja.
Ohne ABE / Materialgutachten o.ä glaub ich aber nicht dran.
Ich habe Feedback. Sofern bei Unterfahrschutzblenden der Personenschutz, Aerodynamik und der Lenkwinkel nicht beeinflusst sind, ist keine Abnahme / ABE etc. nötig. Da dieses wie auch immer zu befestigende Bauteil im Personenschutz betroffenem Bereich liegt, muss eine "Genehmigung" durch Abnahme, ABE oder Prüfzeichen erfolgen. Im Übrigen sind Kopien von bereits eingetragenen Teilen nicht mehr als Grundlage für eine Eintragung zulässig. Also Einzelfallentscheidung.
In den Sicherheitseinstellungen muss nur die Option "unbekannte Quellen" aktiviert sein
ich versuche mal rauszubekommen ob dieser "Unterfahrschutz" überhaupt eingetragen sein muss, wenn weder Bauart, Maße, Aerodynamik und Personenschutz verändert werden.
Nur der Vollständigkeit halber: Fährst du jemanden an (Personenschaden) und der Bumper ist involviert, könnte es schon eng werden. Ich will den aber auch unbedingt haben ![]()
Eine ABE gibts bei allen nicht oder? Als technischer Umbau ist mit Sicherheit die Eintragung Pflicht.
dabei