Beiträge von Typpes

    Der Fussgängerschutz kann verändert / schlechter sein. Ich suche gerade nach ähnlichen Fragen über "Zierleisten", die soweit ich gelesen habe nicht Eintragungspflichtig sind. Ein Rammschutz hingegen schon. §19 stvzo sollte auch Aufschluss geben, ist aber nicht ganz einfach.

    Ich habe Feedback. Sofern bei Unterfahrschutzblenden der Personenschutz, Aerodynamik und der Lenkwinkel nicht beeinflusst sind, ist keine Abnahme / ABE etc. nötig. Da dieses wie auch immer zu befestigende Bauteil im Personenschutz betroffenem Bereich liegt, muss eine "Genehmigung" durch Abnahme, ABE oder Prüfzeichen erfolgen. Im Übrigen sind Kopien von bereits eingetragenen Teilen nicht mehr als Grundlage für eine Eintragung zulässig. Also Einzelfallentscheidung.

    ich versuche mal rauszubekommen ob dieser "Unterfahrschutz" überhaupt eingetragen sein muss, wenn weder Bauart, Maße, Aerodynamik und Personenschutz verändert werden.

    Nur der Vollständigkeit halber: Fährst du jemanden an (Personenschaden) und der Bumper ist involviert, könnte es schon eng werden. Ich will den aber auch unbedingt haben :P