Beiträge von MichaelHamburg

    Hallo,

    ich hatte im Mai 2022 den Spirit mit den Paketen 1 bis 7 im Leasing für 369€ (24 Mo. 10.000km p.A.) bestellt. Unverbindliche Lieferung 12/22. Viel Geschreibe mit KIA wegen der geringeren Bafa Prämie in 2023 und wenig Antwort von denen. Hab dann nach dem Ablauf des Verzugstermins einen Anwalt eingeschaltet, der aber auch nur mittelmäßig performt hat. Anfang November kam dann die Bereitstellungsanzeige und auf einmal gingen die 4500€ Leasingsoderzahlung/Bafa Prämie nun doch. Problem war nur, das KIA rund 1100€ Überführungskosten haben wollte, die nicht im Vertrag standen und nach einem Urteil des EuGH müssen die im Vertrag stehen, wenn man die haben will. Nachdem der Anwalt es 4 Wochen lang nicht hinbekommen hat das Problem mit dem KIA Anwalt zu besprechen, geschweige denn zu klären, hab ich ihm das Mandat entzogen und selbst mit KIA verhandelt. Wir haben uns dann auf die Auflösung des Vertrags geeinigt und ich hatte das Thema Niro eigentlich abgeschlossen. Dann aber Glück im Unglück. Da bekam ich doch letzte Woche über den Vehiculum Newsletter ein Angebot über sofort verfügbare Fahrzeuge mit einer Leasingrate von 240€ (24 Mo. 10.000km p.A.). Immerhin 130€ weniger im Monat. Inspiration in interstellar Grau Metallic mit Paket 1-6 +P8, also genau das was ich wollte. Soll nächste Woche, Bafa rechtzeitig auf den letzten Drücker, zugelassen werden und kann dann von mir abgeholt werden.

    Hallo, ich kenne Deine genauen Vertragsdetails nicht, aber die Grundregel ist folgendermaßen: . Ist ein unverbindlicher Liefertermin verstrichen, hat der Händler noch weitere sechs Wochen Zeit, um das Auto auszuliefern. Geregelt wird das in den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB), die der Verband der Automobilindustrie (VDA) verabschiedet hat und die in Neuwagen-Kaufverträge mit einbezogen werden. Nach Ablauf der sechs Wochen können Betroffene schriftlich die Lieferung einfordern und eine Nachfrist setzen. Diese beträgt üblicherweise zwei Wochen. Sobald das Schreiben beim Händler eintrifft, besteht Lieferverzug. Erfolgt die Lieferung des Neufahrzeugs innerhalb der Nachfrist nicht, ist es nun möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Und zwar ohne Kosten. Ob die Voraussetzungen und Fristen auf Deinen Fall zutreffen müsstest Du mal prüfen. Ich verklage gerade KIA auf Schadenersatz, weil mein unverbindlicher Liefertermin im Dezember 22 war und sie seit Ende Februar im Verzug sind. Seitdem habe ich nichts gehört und wie die deutsche Justiz so ist, ist der Gerichtstermin im Februar 24. HG Michael

    Ich versteh das immer noch nicht. Der Verzug setzt doch nicht grundsätzlich nach 12 Monaten + 2 ein, sondern nach Ablauf des verbindlichen (Verzug sofort) oder des unverbindlichen Liefertermins (6 Wochen Karenz und 2 Wochen Nachfrist). 14 Monate kommen nur zustande, wenn der Vertrag einen unverbindlichen Liefertermin von 12 Monaten nach Kaufvertrag enthielt. Dazu ist doch aber nichts gesagt worden, oder hab ich da was überlesen.

    Die Idee mit den 13 Monaten versteh ich nicht. Im Verzug ist der Händler am Tag 1 nach einem verbindlich zugesagtem Liefertermin, es sei denn, der Vertrag sagt etwas anderes. Bei einem unverbindlichen Liefertermin und das wird wohl meist der Fall in solchen Verträgen sein, liegt die Sache etwas anders. Während bei einem verbindlichen Liefertermin sofort mit Überschreiten des Liefertermins des Autos der Verzug des Händlers eintritt, muss man bei einem unverbindlichen Liefertermin als Käufer/Leasingnehmer Verzögerungen hinnehmen. Als hinnehmbar gelten hierbei Verzögerungen von bis zu maximal sechs Wochen. Allerdings muss man dann als Käufer/Leasingnehmer selbst aktiv werden und den Händler aktiv in Verzug setzen (mit einer schriftlichen Nachfrist von 2 Wochen). D.h. nach 2 Monaten tritt der Verzugsschaden ein. Mit 13 Monaten hat das ganze m.E. nichts zu tun.

    Das wird wohl nicht funktionieren bzgl. der BAFA, weil erst ab der Nachfrist der Zeitraum zählt.

    Auch kann man nur Schadenersatz bekommen, für einen Schaden, der auch entstanden ist. Ich z.B. habe einen Mietwagen genommen und das müsste der Händler dann erstattet.

    Welcher Schaden war es bei dir?

    Was Du damit meinst "weil erst ab der Nachfrist der Zeitraum zählt" versteh ich nicht. Die Leasingsonderzahlung, in Höhe der BAFA Prämie, war ja ein separater Teil des Vertrags, genauso wie das Lieferdatum. So wäre es ja auch bei einem Kaufvertrag mit entsprechender Anzahlung. Insofern bezweifeln mein Anwalt und ich, dass Du Recht hast.

    Wenn Du ein Auto gemietet hast, dann hast Du ja eigentlich alles richtig gemacht. Und trotzdem gekniffen? Ein Händler, der zahlen "müsste" hilft mir nicht und Dir auch nicht, oder?

    Ich musste ja auch einen Mietwagen nehmen, weil ich den vorherigen Wagen Ende Januar zurückgeben musste. Insofern ist ein Schaden entstanden. Ich klage auf die Differenz der Mietwagenrate abzüglich der ersparten Leasingrate, die ich ja erst zahlen muss, wenn der Wagen geliefert wird. Die Differenz liegt bei knapp 400€ im Monat. Und was die BAFA Prämie betrifft, habe ich im Dezember 22 ein schriftliches Angebot vom Händler bekommen die Leasingsonderzahlung an die geringere BAFA Prämie 2023 anzupassen (Reduzierung der Sonderzahlung bei gleichbleibender Leasingrate). Das habe ich auch schriftlich angenommen. Nur ein neuer Vertrag ist dann nicht gekommen und als der dann im März plötzlich und unerwartet doch noch kam, stand nunmehr kein Liefertermin mehr im Vertrag (d.h. die wollten den Schadenersatz sparen, denke ich) und darum hab ich nicht unterschrieben. Ich bin da zunächst mal optimistisch. Mal sehen ob David nicht auch hier gegen Goliath gewinnen kann. Ich will das denen jedenfalls nicht einfach so durchgehen lassen, wenn es eine Chance gibt. Das scheinst Du ja anders zu sehen.

    Mein Anwalt hat jetzt die Klage eingereicht. KIA hat 3 Wochen Zeit zu antworten. Nachdem es seit Monaten nichts mehr von denen gegeben hat müssen sie ja nun antworten. Bin gespannt was sie dem Gericht antworten. Immerhin hör ich dann überhaupt mal etwas.


    Auf was klagst du genau?

    Auf Auslieferung zu den neuen (2023 sollte ja eigentlich Dezember 2022 geliefert werden) Bafa Bedingungen und Schadenersatz seit 1.3.23 (Ende der Nachfrist)

    Der Händler wird sagen, dass er dafür ja nichts kann und wegen höherer Gewalt (Corona, Krieg) nicht liefern kann.

    Da ich aber im Rechtschutz bin, sehe ich das entspannt.

    Hallo Ortin, ich beschäftige bereits einen Anwalt weil mein unverbindlicher Liefertermin Dezember 2022 war und der Händler seit 1.3.2023 im Verzug ist. Ich kenn mich hier mit dem Forum überhaupt nicht gut aus. Gibt es eine Möglichkeit, das wir außerhalb des Forums mal persönlich sprechen können? Oder kann mir jemand sagen wie ich einen Teilnehmer hier direkt anschreiben kann ohne die anderen damit zu belästigen?