Beiträge von e-laun

    Danke @Orion, da steht einiges wissenswerte drin!
    die Frage ist aber, wie die Versorger das handhaben. Aufgrund der heutigen Netzstruktur ist diese Auflage eigentlich nicht mehr notwendig und deshalb ist die Frage, wie die Versorger das handhaben. Die müssen sich ja auch irgendwie darauf vorbereiten, dass es in Zukunft mehr private EV Tankstellen gibt.


    edit: danke @bfs. hab dich erst gelesen, nachdem ich fertig war! Werde heute abend mal schauen, ob ich die Abschaltleistung der Sicherungen finde.


    Würde mir dann direkt vom Hauptanschluss einen abgesicherten Abzweiger 3phasig zum Carport legen mit je ?20-32? A

    ich hängs mal hier rein, passt aber auch für den PHEV.


    Wer hat schon eine Wallbox mit 1 x mehr als 16A oder 3 x mehr als 16A.


    Habt ihr irgendwelche Auflagen von eurem Versorger?
    Gibt es die Thematik "Schieflast"? D.h.: Ein Verbot oder eine Sanktion für eine Last > 16A auf nur einer Phase?
    Gibt es die Thematik, dass am Hausanschluss pro Phase nicht mehr als 16A geht bzw mehr kostet?


    Die Thematik "Schieflast" kenne ich noch von meiner Solaranlage. Die hat knapp 18A AC Peak auf einer Phase und war 2007 am Rande des Genehmigungsfähigen seitens meines Versorgers.
    Und die 16A sind bei EV Laden und Haus parallel nicht zu garantieren.

    Warum nicht jetzt anrufen? Dann hast du wenigstens bis morgen früh ein Ersatzfahrzeug.

    So is gut!
    Wenn das kein spontaner Verlust ist, dann behalte es im Auge und fahr bei Gelegenheit bei deinem Händler vorbei und lass es auffüllen und ggf checken.

    Generell gilt immer der Preis, der im Vertrag steht. Wie der dann letztendlich zustand kommt, ist auch Deinem Verhandlungsgeschick überlassen ;)

    nanana, möglicherweise steht da die übliche Preisanpassungsklausel, die nach 4 Monaten zuschlägt. Dann hat sich das mit dem Preis im Vertrag.


    siehe: https://www.adac.de/-/media/pd…beratung/neuwagenkauf.pdf


    5. Preisanpassungsklausel:
    Liegt zwischen dem Kauf und der Lieferung des Fahrzeugs eine lange Zeitspanne, so kann es sein, dass der Preis für Ihren Neuwagen zwischenzeitlich steigt. Der Händler wird versuchen, diese Preiserhöhung auf Sie abzuwälzen.Sie als Käufer müssen den Mehrpreis aber nur bezahlen,wenn eine wirksame Preisanpassung vertraglich vereinbart wurde. Bestehen Sie bei Vertragsschluss darauf, dass ein Festpreis vereinbart wird, damit eventuelle Erhöhungen nicht zu Ihren Lasten gehen. Sollte sich dennoch eine Preisanpassungsklausel in den AGB befinden, so ist diese nur wirksam, wenn zwischen Kaufvertrag und dem vereinbarten Liefertermin mindestens 4 Monate liegen. Zusätzlich muss dem Käufer eine Rücktrittsmöglichkeit eingeräumt werden, wenn die Preiserhöhung erheblich ist.

    So sieht es bei meinem Niro aus, grün.


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    Ich denke, da tue ich erstmal noch nichts und beobachte das weiter.

    Beobachte es. Solang es nicht deutlich unter min sinkt passt das schon. Im Sommer kann man auch mal nur ein bisschen Wasser nachfüllen. Der nächste Kundendienst ist bei dir ja noch vor dem Winter