Beiträge von e-laun

    UVO Connect gibt es als App in den bekannten Stores.
    Man muss sich einen Account zulegen und dann das Auto via VIN verbinden.
    Es wird die Handy Tel Nr benötigt um dich zu verifizieren.

    VISA Nr o.ä. habe ich nicht benötigt!!

    OT:

    Für mich zeigt sich(auch hier) deutlich, dass die E-Auto Förderung aktuell übertrieben wird...
    Es wird Zeit, dass die Erzeugung regenerativem Stroms mehr in den Fokus kommt, sonst fahren wir immer mehr E-Autos mit immer schmutzigerem Strom

    nein, das betrifft selbst erzeugten Strom.

    Du musst schon bereit sein, einen Vertrag abzuschließen...
    Wie gut zu lesen ist, musst du diesen Vertrag nachweisen.
    Alles unter 1/2 Jahr wäre ja wohl Leistungserschleichung, oder was meinst du?


    Wie weise ich die Nutzung von 100 % Erneuerbaren Energien für die Lade­station nach?

    Wird die Ladestation mit Strom aus einem Strom­liefer­vertrag versorgt, ist dies durch den Strom­liefer­vertrag nachzuweisen.

    Wird die Ladestation aus eigen­erzeugtem Strom (Photo­voltaik-Anlage, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage auf Basis von 100 % erneuer­baren Energien) gespeist, ist dies in einer Eigen­erklärung nachzuweisen. Darin erklären Sie formlos, dass die Strom­versorgung mit eigen­erzeugtem Strom aus erneuer­baren Energien (Eigen­versorgung, § 3 Nr. 19 im Gesetz für den Ausbau erneuer­barer Energien 2017) erfolgt. Zusätzlich weisen Sie nach, dass über das Jahr gerechnet eine ausreichende Menge Strom aus erneuer­baren Energien vor Ort produziert und für das Laden des Elektro­autos verwendet wurde.

    Ob die eigenerzeugte Menge Strom für den ordnungs­gemäßen Betrieb der Lade­station ausreicht, klären Sie mit Ihrem Installateur vor Ort. Hierbei können Sie auch über­schüssig erzeugten Strom berück­sichtigen, den Sie zwischen­zeitlich in Ihrem eigenen Strom­speicher oder im Rahmen eines Cloud-Modells gespeichert haben. Reicht dieser nicht aus, ist zusätzlich ein Strom­liefer­vertrag auf Basis von erneuer­baren Energien (100 %) abzuschließen.

    Die Nachweisdokumente (z. B. der Strom­liefer­vertrag) sind auf Verlangen durch die KfW einzureichen.

    Wann muss der Ökostromtarif abgeschlossen sein?

    Spätestens wenn Sie die Rechnungen im Zuschuss­portal hoch­laden, muss der Strom­liefer­vertrag für erneuer­bare Energien ab­ge­schlossen sein. Der Strom­vertrag auf Basis erneuer­barer Energien muss zu diesem Zeit­punkt allerdings noch nicht begonnen haben.