Beiträge von e-laun
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Das ist so einfach nicht möglich.
Es gibt die aktuelle Leistung und die Gesamtmenge geladenen bzw entladene Energie seit Reset des BMS -
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dafür hammwer die ForumsKneipe. Da gehen jeden abend die Lichter aus

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Hmm, dann wird eine "nicht falsche" Partei sich dann für Atomstrom aussprechen müssen, um die Elektrifizierung zu ermöglichen

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dafür ist schlicht und ergreifend nicht genügend Strom da!
Da ist Norwegen besser dran. Ihr habt massenhaft Wasserkraft und genügend eigenes Öl und Gas. -
OT:
Für mich zeigt sich(auch hier) deutlich, dass die E-Auto Förderung aktuell übertrieben wird...
Es wird Zeit, dass die Erzeugung regenerativem Stroms mehr in den Fokus kommt, sonst fahren wir immer mehr E-Autos mit immer schmutzigerem Strom -
du glaubst doch nicht im Ernst, dass nach >1 Jahr noch einer nachfragt!
Allerdings verstehe ich deine Intention nicht! -
nein, das betrifft selbst erzeugten Strom.
Du musst schon bereit sein, einen Vertrag abzuschließen...
Wie gut zu lesen ist, musst du diesen Vertrag nachweisen.
Alles unter 1/2 Jahr wäre ja wohl Leistungserschleichung, oder was meinst du? -
Wie weise ich die Nutzung von 100 % Erneuerbaren Energien für die Ladestation nach?
Wird die Ladestation mit Strom aus einem Stromliefervertrag versorgt, ist dies durch den Stromliefervertrag nachzuweisen.
Wird die Ladestation aus eigenerzeugtem Strom (Photovoltaik-Anlage, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien) gespeist, ist dies in einer Eigenerklärung nachzuweisen. Darin erklären Sie formlos, dass die Stromversorgung mit eigenerzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien (Eigenversorgung, § 3 Nr. 19 im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien 2017) erfolgt. Zusätzlich weisen Sie nach, dass über das Jahr gerechnet eine ausreichende Menge Strom aus erneuerbaren Energien vor Ort produziert und für das Laden des Elektroautos verwendet wurde.
Ob die eigenerzeugte Menge Strom für den ordnungsgemäßen Betrieb der Ladestation ausreicht, klären Sie mit Ihrem Installateur vor Ort. Hierbei können Sie auch überschüssig erzeugten Strom berücksichtigen, den Sie zwischenzeitlich in Ihrem eigenen Stromspeicher oder im Rahmen eines Cloud-Modells gespeichert haben. Reicht dieser nicht aus, ist zusätzlich ein Stromliefervertrag auf Basis von erneuerbaren Energien (100 %) abzuschließen.
Die Nachweisdokumente (z. B. der Stromliefervertrag) sind auf Verlangen durch die KfW einzureichen.
Wann muss der Ökostromtarif abgeschlossen sein?
Spätestens wenn Sie die Rechnungen im Zuschussportal hochladen, muss der Stromliefervertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen sein. Der Stromvertrag auf Basis erneuerbarer Energien muss zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht begonnen haben.