Vorteile durch E-Kennzeichen

  • die Quelle dafür wäre schon interessant.

    seit dem 27.5.2020 e-Niro Spirit 64kWh Graphit mit Leder,MY2020, hergestellt am 4.3.2020
    Go-e Charger

    vorher D- MY 2017 HEV Spirit
    Xiaomi Mi 10 Lite 5G.....PV Anlage 4,68kWp seit 10.3.2007
    pMY 64 test

  • die Quelle dafür wäre schon interessant.

    Zur blauen E-Plakette für Fahrzeuge mit ausländischer (nicht-deutscher) Zulassung siehe auch §9a Abs.4 und 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), z.B. hier


    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9a.html


    Interessant dabei, dass laut Gesetz die Plakette "an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist". Auf den Webportalen einiger Landkreise ist dagegen die Rede davon, dass die E-Plakette "gut sichtbar an der Heckscheibe des Fahrzeugs von außen anzubringen" ist, z.B. hier im Ostalbkreis (www.ostalbkreis.de - ganz unten auf der hier verlinkten Seite - aus Platzgründen hab ich den Link verkürzt).

  • Was macht jemand der eine abgedunkelte oder foliengetönte Heckscheibe hat. Macht sich von den Hirnis die sich irgendwelche Verordnungen sich aus dem Hirn saugen eigentlich keine Gedanken über die Praxis. Wenn die Plakete nicht gesehen wird gibts bestimmt ein Bußgeld ! - Nur weils irgendwo in irgendeiner Verordnung steht

  • "an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist". A "gut sichtbar an der Heckscheibe des Fahrzeugs von außen anzubringen"

    Was macht jemand der eine abgedunkelte oder foliengetönte Heckscheibe hat. Macht sich von den Hirnis die sich irgendwelche Verordnungen sich aus dem Hirn saugen eigentlich keine Gedanken über die Praxis. Wenn die Plakete nicht gesehen wird gibts bestimmt ein Bußgeld ! - Nur weils irgendwo in irgendeiner Verordnung steht

    @KiaNiro2709. Wenn du richtig lesen würdest, da steht explizit von außen anbringen, also sieht man das von außen.

    KIA Niro HEV MJ2018 - Spirit, Ozeanblau, P1 (ADA), P5 (Leder) u. AHK, Sommer u. Winter 18", Hergestellt 20.07.2017 EZ 13.10.2017.

  • Wenn ich mir Absatz 5 von § 9a FZV so ansehe, müsste das eigentlich heißen, dass speziell für E-Fahrzeuge ausgegebene ausländische (nicht-deutsche) Kennzeichen, etwa die "grünen Kennzeichen" in Österreich, die Anbringung einer E-Plakette überflüssig machen, da diese dem "E"-Kennzeichen damit gleichgestellt sind (zu hoffen ist dann aber wohl, dass der Parksheriff in Oberzuzenhausen sich auch mit den diversen in Europa für Elektrofahrzeuge verwendeten Kennzeichen und/oder Plaketten auskennt):


    "Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich."



    Allein: In Österreich zumindest sind die "grünen Kennzeichen" ausschließlich für EVs bestimmt, also ist die "E-Plakette" hier mangels in Österreich ausgegebener Plakette eigentlich nur für PHEV interessant (HEV qualifizieren sich ja ohnehin nicht für die "E"-Plakette).

  • Was macht jemand der eine abgedunkelte oder foliengetönte Heckscheibe hat. Macht sich von den Hirnis die sich irgendwelche Verordnungen sich aus dem Hirn saugen eigentlich keine Gedanken über die Praxis. Wenn die Plakete nicht gesehen wird gibts bestimmt ein Bußgeld ! - Nur weils irgendwo in irgendeiner Verordnung steht

    In der FZV ist ja eigentlich auch, wie oben herausgestrichen, wörtlich von der "Rückseite" die Rede. Keine Ahnung, warum diverse Zulassungstellen daraus "Heckscheibe (von außen)" gemacht haben. Im Zweifel hat aber der Gesetzestext mehr Gewicht als ein Hinweis auf einer Behörden-Webseite.

  • Unser Niro hat ja Euro 6 Norm - müsste da net auf der grünen Plakette auch eine 6 stehen . Die rote hat ja 2 - die gelbe (Meine alter Diesel hatte Euro 3 ) usw. Euro 4 grün ?