wie ladet ihr euren e-Niro

  • ja, der Go-e benötigt einen vorgelagerten RCD A.

    Nein, benötigt er nicht.


    Es gibt aber eine Norm die (im Außenbereich seit 1990, seit 2009 überall) vorschreibt, dass alle "laienbedienbaren" Stromkreise (*) einen RCD haben müssen.
    Du könntest ja den Charger abziehen und da irgendwas anderes reinstecken. Zum Beispiel deine Finger.
    Oder eine Verlängerungsleitung mit aufgescheuerter Isolierung.


    Dass der ADAC das als "Schwäche" wertet, ist also völliger Blödsinn.
    Er müsste dann auch jeder Verlängerungsleitung eine schlechte Bewertung geben, denn die braucht ja auch einen vorgelagerten FI.
    Würde bedeuten: wenn du am go e-Charger den Stecker abschneidest und einen Festanschluss bastelst, wäre die Bewertung vom ADAC plötzlich positiv, obwohl sich an der Wallbox an sich exakt garnichts geändert hat.


    (*) Als "laienbedienbar" gilt jede normale Steckdose.

    E-Niro Spirit. Nie wieder Verbrennungsmotor!

    2 Mal editiert, zuletzt von Orion ()

  • Ja möglicherweise hast Du Recht, auch wenn ich das anders beurteile. Wenn Du eine Fachkraft bist, mußt Du es einfach nur so montieren wie es laut aktueller VDE-Vorschrift vorgesehen ist. Zum Beispiel zusätzlich eine neue Steckdose montiert, sofort gelten für diese neue Steckdose alle neuen aktuellen Vorschriften. Aber wie auch immer, solange es funktioniert und nichts passiert ist alles bestens. Ansonsten möchte ich niemals derjenige sein, der dem Staatsanwalt im Falle eines Falles erklären muss warum ich es nicht vorschriftsmäßig montiert habe.

    2018 PHEV Vision weiß, mit adaptiven Tempomat :whistling: (2. Foto von mir mit einem Niro - trotz der teuersten Probefahrt die ich je gemacht habe ;) ) AHK, 205/60R16H Goodyear Vector 4Seasons G2

  • Ich habe schon verstanden was Du meinst. Vor allem was der ADAC testen lässt und dann wie bewertet, ist mir schon lange nicht mehr wichtig. Zumindest seit Bekanntwerden von Ihren Mauscheleien vor ein paar Jahren. Ich wollte nur darauf hinweisen, vor allem weil es im Forum sicher einige Hobbyheimwerker gibt, dass elektrische Anlagen nach den geltenden Vorschriften erstellt werden müssen. Eigenkonstruktionen muss jeder für sich verantworten. Es war nichts gegen Dich persönlich gewesen.

    2018 PHEV Vision weiß, mit adaptiven Tempomat :whistling: (2. Foto von mir mit einem Niro - trotz der teuersten Probefahrt die ich je gemacht habe ;) ) AHK, 205/60R16H Goodyear Vector 4Seasons G2

  • ich hatte nur erwähnt, was der Hersteller selbst dazu schreibt.


    Mein Solateur und e-Auto Fachelektriker hat es mir auch ganz klar so nahegelegt.
    ich werde nicht dagegen arbeiten wegen <100€ und im Falle eines Falles Probleme mit meiner Versicherung riskieren

    seit dem 27.5.2020 e-Niro Spirit 64kWh Graphit mit Leder,MY2020, hergestellt am 4.3.2020
    Go-e Charger

    vorher D- MY 2017 HEV Spirit
    Xiaomi Mi 10 Lite 5G.....PV Anlage 4,68kWp seit 10.3.2007
    pMY 64 test

  • Es gibt aber eine Norm die (im Außenbereich seit 1990, seit 2009 überall) vorschreibt, dass alle "laienbedienbaren" Stromkreise (*) einen RCD haben müssen..


    Das ist so nicht ganz korrekt, daß gilt erst ab einer gewissen Bemessungsstromstärke (16 o. 32 A, habe ich jetzt nicht genau im Kopf).


    Als "laienbedienbar" gilt jede normale Steckdose.

    Auch das ist so nicht ganz korrekt; laienbedienbar ist alles, was elektrotechnische Laien bedienen können. Sinngemäß also alle Elektroanlagen (bzw. Teile dieser), an die jeder ran kommt und sie bedienen kann - also alles, was sich nicht in abgeschlossenen elektrischen Betriebsräumen befindet.



    Was den hier benannten RCD Typ B betrifft, auch das ist nicht ganz korrekt. Das mit dem pulsstromsensitiv, 6 mA DC u.ä. kann jeder selbst googlen.
    Es gibt aber auch "Ausnahmen", gemäß denen ein Typ A zulässig ist - nach den anerkannten Regeln der Technik. Aber das weis der Elektroinstallateur genau.


    Ergo gibt es schon das eine oder andere "Hintertürchen". Ob man das dann auch unbedingt ausnutzen will, muß jeder für sich selbst entscheiden.

    PHEV Spirit (MY 2018) Graphit metallic, alles außer AHK

    Honda CMX 1100 T Rebel

    PV-Analge 4,1 kWp + Speicher 5,7 kWh


  • Was den hier benannten RCD Typ B betrifft

    hier ging es um einen vorgelagerten RCD A

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  • Das ist so nicht ganz korrekt, daß gilt erst ab einer gewissen Bemessungsstromstärke (16 o. 32 A, habe ich jetzt nicht genau im Kopf).

    Wenn das eine Klugscheisser-Fachdiskussion werden sollen, dann müssen wir die Fakten genau recherchieren. Ich glaube bisher war die Grenze bis 32A und seit einigen Monaten gilt auch das nicht mehr. Jede "haushaltsübliche" Steckdosenform fällt aber definitiv darunter.

    Auch das ist so nicht ganz korrekt; laienbedienbar ist alles, was elektrotechnische Laien bedienen können. Sinngemäß also alle Elektroanlagen (bzw. Teile dieser), an die jeder ran kommt und sie bedienen kann - also alles, was sich nicht in abgeschlossenen elektrischen Betriebsräumen befindet.

    Wenn man nicht ins Fachchinesisch verfallen will kann man sagen:
    Alles wo man ohne Werkzeug was reinstecken kann (auch seine Finger), gilt als Laienbedienbar. Ein Sicherungskasten muss mit Werkzeug geöffnet werden, der gilt nicht als solcher. Auch eine Herdanschlussdose oder das Innenleben einer Wallbox ist nicht laienbedienbar, daher brauchts davor keinen RCD.
    "Elektrische Betriebsräume" sind nochmal was anderes (du meinst sowas wie Trafostationen?).

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  • Egal ob Typ A oder B. Im TN-Netz gibt es keinen RCD, der einem RCD vor- oder nachgelagert ist. Sonst würde man aus einem TN-S-Netz wieder ein TN-C-Netz machen.
    Damit würde einer permanent auslösen und man hätte sich Schutzmaßnahme zerschossen.

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  • "Elektrische Betriebsräume" sind nochmal was anderes (du meinst sowas wie Trafostationen?).

    Trafostationen sind überwachungspflichtige Anlagen mit UN > 1 kV. Irgendwann dann sicher auch abgeschlossene elektrische Betriebsräume.

    Alles wo man ohne Werkzeug was reinstecken kann

    Das wird durch den Schutzgrad bestimmt (IP XY).


    Alles wo man ohne Werkzeug was reinstecken kann (auch seine Finger), gilt als Laienbedienbar

    Man kann ja (z.B. als elektrotechnischer Laie) auch Werkzeug irgendwo reinstecken. Laienbedienbar beudetet sinngemäß, alles wo man ohne Werkzeug (dazu zählen auch Schlüßel) rankommt.


    Also es endet zwangsläufig im fachchinesisch :D
    Wir sollten es dabei belassen. Wallboxen sind regelkonform zu errichten und gut. Ganz egal, wie die Regeln auch sind; es mssen die zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen sein.
    Alles ander führt zu weit ins Detail und jeder liest etwas anderes heraus. Aber eins hat die Diskusion gebracht, man beschäftigt sich mit dem Thema und ist bestrebt, alles richtig zu machen :thumbup:

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