Neuregelung bei Elektro-Dienstwagen

  • "Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats ist der Weg frei für die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen.
    ...
    Bei Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden, gilt als steuerliche Bemessungsgrundlage nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises."


    Presseportal / KIA